Energieausweis und EnEV 2007

. Energieausweis und EnEV 2007: Fragen und Antworten
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DIBt: Auslegungen zur EnEV Die offiziellen Auslegungen zur EnEV 2007
Projektgruppe EnEV der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz
Obmann Dr. Justus Achelis, Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin

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->  Die zehnte Staffel der Auslegungen - 19.06.2009

-> Die neunte Staffel der Auslegungen - 26.02.2008

-> Hinweis zur Gültigkeit der Auslegungen - 27.09.2007

-> Die offiziellen EnEV-Auslegungen zu EnEV-Fragen

Achtung: Diese offiziellen Auslegungen sind jedoch nicht rechtsverbindlich. Lesen Sie dazu unsere Interview mit Dr. Jürgen Stock, Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Berlin und Bonn.
->
EnEV-Auslegungen und BMVBS-Informationen

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- 19.06.2009
- Die 10. Staffel der Auslegungen - Auslegungen als Pdf-Datei komplett als Pdf-Datei

Individuelle Nutzungen und Nutzungsrandbedingungen für Nichtwohngebäude (§ 4 Absatz 2 i. V. m. Anlage 2 Nummer 2.1.3 und 2.3.2 EnEV 2007)

Aushang von Energieausweisen (§ 16 Abs. 3 EnEV 2007)

Umnutzung und Umbau von Gebäuden (§ 9 i. V. m. Anlage 3 EnEV 2007)

Zonen mit niedrigen und normalen Innentemperaturen in Nichtwohngebäuden berechnen - beispielsweise die Zonen "Einzelhandel / Kaufhaus" (§ 4 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 2 Nummer 1.1.1, 2.1.1 bis 2.1.3 EnEV 2007)

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- 26.02.2008
- Die 9. Staffel der Auslegungen - Auslegungen als Pdf-Datei komplett als Pdf-Datei

Berechnungsansatz für teilbeheizte Keller (§ 3 i. V. m. Anlage 1 Nr. 2.1 EnEV 2007)

Berechnung des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts HT´ bei Wohngebäuden (§ 3 i. V. m. Anlage 1 Nr. 2.1 EnEV 2007)

Glasdächer (§ 9 i. V. m. Anlage 3 EnEV 2007)

Sichtfachwerk (§ 9 i. V. m. Anlage 3, Nr. 1, Buchstabe f) EnEV 2007)

Gemeinsame Berechnung für aneinander gereihte Wohngebäude (§ 3 Abs. 1 i.V. m. Anlage 1 Nr. 2.7 Satz 3 EnEV 2007)

Primärenergiefaktor bei Fernwärme aus KWK  (§ 3 Abs. 2 i. V. m. Anlage 1 Nr. 2.1.1 Satz 2 sowie § 4 Abs. 3 i. V. m. Anlage 2 Nr. 2.1.1 EnEV 2007)

Bestimmung des Jahres-Primärenergiebedarfs bei bestimmten Sonderformen der Wärmeversorgung (§ 3 Abs. 2 i. V. m. Anlage 1 Nr. 2.1.1 sowie zu § 4 Abs. 3 i. V. m. Anlage 2 Nr. 2.1.1 EnEV 2007)

Fugendurchlässigkeit von Fenstern (§ 6 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Anlage 4 Nr. 1 EnEV 2007)

Luftdichtheit (§ 6 in Verbindung mit Anlage 4 Nr. 1 EnEV 2007)

Luftdichtheitsprüfung - (§ 6 i.V.m. Anlage 4 Nr. 2 EnEV 2007)

Putzerneuerung (§ 9 Abs. 1 und 3 i.V.m. Anlage 3 Nr. 1 Buchstabe e) EnEV 2007)

Dämmung beheizter Räume nach unten gegen Außenluft (§ 9 Abs. 1 und 3 EnEV 2007)

Flachdacherneuerung (§ 9 Abs. 1 und 3 i.V.m. Anlage 3 Nr. 4.2 EnEV 2007

Bagatellregelung (§ 9 Abs. 4 EnEV 2007)

Bagatellregelung (§ 9 Abs. 4 EnEV 2007

Nachrüstung sowie Aufrechterhaltung der energetischen Qualität im Falle von Leerstand (§§ 10, 11 und 30 EnEV 2007)

Außerbetriebnahme von Heizkesseln (§ 10 Abs. 1 und § 30 Abs. 1 EnEV 2007)

Außerbetriebnahme von Heizkesseln (§ 10 Abs. 1 und § 30 Abs. 1 i. V. m. § 2 Nr. 10 und 11 EnEV 2007)

Nachträgliche Dämmung oberster Geschossdecken (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 und § 30 Abs. 3 EnEV 2007)

Ausstattung von Zentralheizungen mit Regelungseinrichtungen (§ 14 Abs. 1 und 2 EnEV 2007)

Rohrleitungsdämmung – Vergleichskonstruktionen  (§ 14 Abs. 5 i.V. m. Anlage 5 EnEV 2007)

Ausstellung von Energieausweisen für Wohngebäude (§ 17 Abs. 3 Satz 1)

Gemischt genutzte Gebäude (§ 22)

Anwendung der Verordnung auf Tiefkühlhäuser (§ 1 Abs. 1)

Ermittlung der Bezugsfläche für Angaben in Energieausweisen für Nichtwohngebäude (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, zu § 18 Absatz 2 i. V. m. § 9 Absatz 2 und Anlage 2 Nr. 1.2 sowie zu § 19 Abs. 2 Satz 2)

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- 27.09.2007
- Hinweis zur Gültigkeit der Auslegungen - Auslegungen als Pdf-Datei als Pdf-Datei

Gelten die Auslegungen zur EnEV 2004 auch für die EnEV 2007?

EnEV-online: Auslegungen zur EnEV 2004

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- Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz:
- Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung

Der Bund hat auf Grund des § 1 Abs. 2, des § 2 Abs. 2 und 3, des § 3 Abs. 2, des § 4, jeweils in Verbindung mit § 5, sowie des § 5a Satz 1 und 2 des Energieeinsparungs-Gesetzes (EnEG) die "Verordnung über energieeinsparenden Wärmeschutz und energieeinsparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV)" erlassen (BGBl. I 2007, S. 1519 ff). Die Energieeinsparverordnung ist am 01.10.2007 in Kraft getreten.

Um im Vollzug eine möglichst einheitliche Anwendung der Energieeinsparverordnung zu ermöglichen, hat die Fachkommission "Bautechnik" der Bauministerkonferenz beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die die in den Ländern eingehenden Anfragen mit allgemeinem Interesse beantworten soll.

Die Entwürfe der Arbeitsgruppe werden dann in den Sitzungen der Fachkommission beraten. Die Arbeitsgruppe wurde unter Beteiligung von Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, der Obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen sowie des DIBt eingerichtet.

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart