Der
Bund hat auf Grund des § 1 Abs. 2, des § 2 Abs. 2 und 3, des § 3
Abs. 2, des § 4, jeweils in Verbindung mit § 5, sowie des § 5a
Satz 1 und 2 des Energieeinsparungs-Gesetzes (EnEG) die
"Verordnung über energieeinsparenden Wärmeschutz und
energieeinsparende Anlagentechnik bei Gebäuden
(Energieeinsparverordnung – EnEV)" erlassen (BGBl. I 2007, S.
1519 ff). Die Energieeinsparverordnung ist am 01.10.2007 in
Kraft getreten.
Um im
Vollzug eine möglichst einheitliche Anwendung der
Energieeinsparverordnung zu ermöglichen, hat die Fachkommission
"Bautechnik" der Bauministerkonferenz beschlossen, eine
Arbeitsgruppe einzurichten, die die in den Ländern eingehenden
Anfragen mit allgemeinem Interesse beantworten soll.
Die
Entwürfe der Arbeitsgruppe werden dann in den Sitzungen der
Fachkommission beraten. Die Arbeitsgruppe wurde unter
Beteiligung von Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung, der Obersten Bauaufsichtsbehörden der
Länder Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg und
Nordrhein-Westfalen sowie des DIBt eingerichtet.
Achtung: Diese offiziellen Auslegungen sind jedoch
nicht rechtsverbindlich. Lesen Sie dazu unsere Interview mit Dr.
Jürgen Stock, Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS), Berlin und Bonn.
EnEV-Auslegungen und BMVBS-Informationen