Energieausweis und EnEV 2007

. EnEV 2007: Energieausweis + Energieeinsparverordnung
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Energieausweis wird ab 1. Juli 2008 schrittweise zur Pflicht, wenn eine Wohnung, ein Wohnhaus oder Wohngebäude verkauft oder neu vermietet wird.

Der Energieausweis ist für Neubauten bereits seit dem 1. Oktober 2007 Pflicht, seitdem die neue Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2007) gilt. Verschaffen Sie sich einen Überblick und lesen Sie im EnEV-Text nach. Die Antworten auf Leser-Fragen ergänzen wir fortlaufend.


Was ist neu?

- BW: Energieausweis für Neubau und Modernisierung
Wer ist in Baden-Württemberg ausstellungsberechtigt? Dipl.-Ing. Martin Kromer vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg in Stuttgart erläutert im Gespräch wer die Energieausweise für Neubau und Modernisierung (Anbau, Umbau, Sanierung) ausstellen darf.

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Baden-Württemberg: Energieausweis für Neubau und Modernisierung

- Wärmedämmung des Anbaus an eine KfW-Werkstatt - Ein Architekturbüro plant einen Werkstattanbau. Der Anbau grenzt an ein gleichzeitig aufgestocktes KFZ-Werkstatt-Hallengebäude. Der Werkstattanbau soll zweischalig ausgeführt werden, die Hallenerweiterung mit Wärmedämmverbundsysteme WDVS ausgestattet werden. Welche Schichtdicke müsste die Kerndämmung des neuen Werkstattanbaus aufweisen? Würden 60 mm Glaswolldämmung WLG35 reichen? Welche Normen gelten in diesem Praxisfall?
|Wärmedämmung des Anbaus an eine KfW-Werkstatt

- Erweiterung Produktionshalle mit Innentemperatur über 19°C:
- Mindestwärmeschutz der Bodenplatte gewährleisten
Ein Bauingenieur plant für einen Auftraggeber die Erweiterung einer Produktionshalle. Diese soll zukünftig normal beheizt werden, d.h. auf über 19 Grad Celsius (°C) Innentemperatur in der Heizperiode. Bei dem Bauvorhaben wird die Bodenplatte der Produktionshalle, die an das Erdreich grenzt, um etliche Quadratmeter erweitert. Ist eine Produktionshalle als Aufenthaltsraum anzusehen im Sinne der DIN 4108-2? Muss die Bodenplatte einer Produktionshalle mit einer Innenraumtemperatur über 19°C durchgehend wärmegedämmt werden?
|Mindestwärmeschutz der Bodenplatte gewährleisten

- EnEV 2007 und DIN 4108-2 beachten:
- Baulichen Mindestwärmeschutz gewährleisten
In der Beratungs- und Planungspraxis müssen Architekten, Ingenieure, Planer und Energieberater die energiesparrechtlichen Vorgaben kennen und beachten. Von ganz besonderer Bedeutung ist der Wärmeschutz der Außenhülle von Gebäuden. In den energiesparrechtlichen Vorgaben der geltenden Energieeinsparverordnung EnEV werden die maximal zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten aufgeführt und in der DIN 4108 Teil 2 die Mindestwerte für die Wärmedurchgangswiderstände der Bauteile aufgelistet. Es stellt sich nun die Frage wie die EnEV-Anforderungen und die Regelungen der DIN-Normen in der praktischen Beratung und Planung von Gebäuden zu beachten sind.
|Baulichen Mindestwärmeschutz gewährleisten

- Energieberater stellen Energieausweis im Wohnbestand aus
- Wie können sie die Ausstellungsberechtigung nachweisen?
Energieberater, die vor dem 25. April 2007 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Förderprogramm „Vor-Ort-Energiesparberatung“ als antragsberechtigt registriert, bzw. anerkannt waren, dürfen gemäß EnEV auch den Energieausweis im Wohnbestand bei Verkauf und Neuvermietung ausstellen sowie ggf. Modernisierungen empfehlen. Wie können Energieberater, die vor dem 25. April 2007 vom BAFA als antragsberechtigt anerkannt waren, diese Qualifizierung bei Bedarf nachweisen?
|Energieausweis im Wohnbestand: ausstellungsberechtigte Energieberater

- BW: Energieausweis für Neubau und Modernisierung
Wer ist in Baden-Württemberg ausstellungsberechtigt? Dipl.-Ing. Martin Kromer vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg in Stuttgart erläutert im Gespräch wer die Energieausweise für Neubau und Modernisierung (Anbau, Umbau, Sanierung) ausstellen darf.

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Interview mit Dipl.-Ing. Martin Kromer, WM Baden-Württemberg
|EnEV 2007 § 16: Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

- Energieausweis für umgenutzten kommunalen Bestand
Ein kommunaler Bauherr beabsichtigt ein bestehendes Gebäude (Baujahr um die Jahrhundertwende 1900) als Verwaltungsgebäude umzunutzen. Muss man nur den Wärmeschutz der einzelnen Bauteile nachweisen oder das Gebäude gemäß DIN V 18599 energetisch bewerten? Darf der Bauherr frei entscheiden welche Bewertungs- und Nachweis-Methode genutzt wird?

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Energieausweis für umgenutzten kommunalen Bestand

- Energieausweise auf der Grundlage des Verbrauchs
Wie wird der Heizenergieverbrauch erfasst bei Speicherheizungen mit getrennter Messung? Müsste dafür jeder Mieter im Abrechnungs-System der Stadtwerke einzeln betrachtet werden, um den Gesamtverbrauch des Gebäudes zu ermitteln?
|Energieausweise auf der Grundlage des Verbrauchs

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Energieausweis in der Praxis

Elektrische Fußbodentemperierung im Energieausweis

Energieausweise auf der Grundlage des Verbrauchs

Energieausweis für Mehrfamilienhaus im Bestand

Energieausweis Käufern oder Neumietern zugänglich machen

Energieausweise im Wohnbestand -
   Ausstellungs-Berechtigung durch Weiterbildung

Energieausweise für neuere Reihenhäuser

Berechtigung Energieausweise gemäß EnEV 2007 auszustellen

Öffentliche Energieausweise im Bestand

Berechtigung zum Ausstellen von Energieausweisen

Elektrische Fußbodentemperierung im Energieausweis

Energieausweis Käufern oder Neumietern zugänglich machen

Energieberater und Aussteller Energieausweise

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Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung

Abschnitt 5: Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
§ 16 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
§ 17 Grundsätze des Energieausweises
§ 18 Ausstellung auf der Grundlage des Energiebedarfs
§ 19 Ausstellung auf der Grundlage des Energieverbrauchs
§ 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
§ 21 Ausstellungsberechtigung für bestehende Gebäude

Abschnitt 6 - Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten
§ 22 Gemischt genutzte Gebäude
§ 23 Regeln der Technik
§ 24 Ausnahmen
§ 25 Befreiungen
§ 26 Verantwortliche
§ 27 Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 7 - Schlussvorschriften
§ 28 Allgemeine Übergangsvorschrift
§ 29 Übergangsvorschriften für Energieausweise
§ 30 Übergangsvorschriften zur Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden
§ 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlagen zur EnEV 2007
Anlage 6 Muster Energieausweis Wohngebäude (zu den §§ 18 und 19)
Anlage 7 Muster Energieausweis Nichtwohngebäude (zu den §§ 18 und 19)
Anlage 8 Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs (zu § 16 Abs. 3)
Anlage 9 Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs (zu § 16 Abs. 3)
Anlage 10 Muster Modernisierungsempfehlungen zum Energieausweis (zu § 20)
Anlage 11 Anforderungen an die Inhalte der Fortbildung (zu § 21 Abs. 2 Nr. 2)

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Energieausweis und Modernisierungsempfehlungen

+ Welche Energieausweise schreibt die EnEV vor?

+ Wie werden Energieausweise ausgestellt?

+ Was zeigt der Bedarfs-Energieausweis?

+ Was zeigt der Verbrauchs-Energieausweis?

+ Was gilt für die Modernisierungsempfehlungen?

+ Wer darf Energieausweise ausstellen?
     - Nur Energieausweise im Wohnbestand
     - Energieausweise Wohn- u. Nichtwohnbestand

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© 1999-2007 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart