Energieausweis und EnEV 2007

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DIBt: Auslegungen zur EnEV Gelten Auslegungen zur EnEV 2004 auch für EnEV 2007?

|EnEV-online: Auslegungen zur EnEV 2004


- Dr. Justus Achelis, DIBt, Berlin, 27.09.2007

Der Bund hat am 24. Juli 2007 im Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 1519, eine neue Energieeinsparverordnung bekannt gemacht. Die Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Sie tritt am 1. Oktober 2007 in Kraft.

Wesentliche Neuerungen sind die Einführung eines Energieausweises für Bestandsgebäude und die Berücksichtigung von Kühleinrichtungen und Kunstlicht bei Nichtwohngebäuden im Rahmen der nun vorgeschriebenen Berechnung nach DIN V 18599.

Die neue EnEV hat auch zur Folge, dass im Falle der bisher veröffentlichten Auslegungen zur Energieeinsparverordnung“ (Staffeln 1-8) in vielen Fällen zumindest die inhaltlichen Bezüge der Auslegungen (Paragrafen der EnEV) nicht mehr richtig sind. Insofern sind die Auslegungen nicht zwangsläufig auf das neue Recht übertragbar und sollten deshalb grundsätzlich von den Anwendern nicht ohne sorgfältige Prüfung auf ihre fortdauernde Einschlägigkeit
angewendet werden.

Schon jetzt wird auf Folgendes hingewiesen: Die Auslegung zu § 3 Abs. 2 i.V.m. Anhang 1 Nr. 2 (Berechnung von Fußbodenheizungen) in der 8. Staffel, die sich auf die bisher geltende EnEV bezieht, wird auf Vorschlag der Projektgruppe ersatzlos zurückgezogen. Der Vorschlag wurde durch die Fachkommission Bautechnik am 12./13. September 2007 beschlossen.

|DIBt: Auslegung der Energieeinsparverordnung (EnEV)  27.09.2007

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