Dr. Justus Achelis, DIBt, Berlin, 27.09.2007
Der Bund hat am 24. Juli 2007 im Bundesgesetzblatt
Teil I, Seite 1519, eine neue Energieeinsparverordnung bekannt gemacht. Die
Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2002/91/EG über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Sie tritt am 1. Oktober 2007 in Kraft.
Wesentliche Neuerungen sind die Einführung eines
Energieausweises für Bestandsgebäude und die Berücksichtigung von
Kühleinrichtungen und Kunstlicht bei Nichtwohngebäuden im Rahmen der nun
vorgeschriebenen Berechnung nach DIN V 18599.
Die neue EnEV hat auch zur Folge, dass im Falle
der bisher veröffentlichten
„Auslegungen
zur Energieeinsparverordnung“ (Staffeln 1-8) in vielen Fällen zumindest
die inhaltlichen Bezüge der Auslegungen (Paragrafen der EnEV) nicht mehr richtig
sind. Insofern sind die Auslegungen nicht zwangsläufig auf das neue Recht
übertragbar und sollten deshalb grundsätzlich von den Anwendern nicht ohne
sorgfältige Prüfung auf ihre fortdauernde Einschlägigkeit
angewendet werden.
Schon jetzt wird auf Folgendes hingewiesen: Die
Auslegung zu § 3 Abs. 2 i.V.m. Anhang 1 Nr. 2 (Berechnung von Fußbodenheizungen)
in der 8. Staffel, die sich auf die bisher geltende EnEV bezieht, wird auf
Vorschlag der Projektgruppe ersatzlos zurückgezogen. Der Vorschlag wurde durch
die Fachkommission Bautechnik am 12./13. September 2007 beschlossen.
|DIBt:
Auslegung der Energieeinsparverordnung
27.09.07
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