Energieausweis und EnEV 2007

. EnEV 2007 - Energieeinsparverordnung für Gebäude - Verordnungstext
   Home + Aktuell
   Energieausweis
   · Suchen finden
 · Nichtwohnbau
 · Praxis-Dialog
 · Kurz-Info
 · EnEV 2007 Text
 · Praxis-Hilfen
   EnEV 2009 Praxis
   Wissen + Praxis
   EnEV-Kalender
   Software
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   EnEV-Newsletter
   Premium-News
   Medien-Service
   Kontakt | Portal
   Impressum
EnEV 2007 EnEV 2007 | Abschnitt 2 |

§ 7 Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken

 

 

.

(1)

Bei zu errichtenden Gebäuden sind Bauteile, die gegen die Außenluft, das Erdreich oder Gebäudeteile mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen abgrenzen, so auszuführen, dass die Anforderungen des Mindestwärmeschutzes nach den anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.

(2)

Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der Einfluss konstruktiver Wärmebrücken auf den Jahres-Heizwärmebedarf nach den anerkannten Regeln der Technik und den im jeweiligen Einzelfall wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen so gering wie möglich gehalten wird.

(3)

Der verbleibende Einfluss der Wärmebrücken bei der Ermittlung des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts oder Transmissionswärmetransferkoeffizienten und des Jahres-Primärenergiebedarfs ist bei Wohngebäuden nach Anlage 1 Nr. 2.5 und bei Nichtwohngebäuden nach Anlage 2 Nr. 2.5 zu berücksichtigen.

 

.

|SUCHEN     |KURZ-INFO     |PRAXIS-DIALOG     |VERORDNUNG    |PRAXIS-HILFEN     |IHRE FRAGEN     |
.
Praxishilfen: Energieausweis und EnEV Praxishilfen: Energieausweis und EnEV

Wichtige Hinweise: Dieses ist eine nichtamtliche EnEV-Fassung ohne Gewähr.

.

       Impressum

© 1999-2010 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart