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Bei zu errichtenden Gebäuden mit mehr als 1 000 Quadratmetern
Nutzfläche ist die technische, ökologische und wirtschaftliche
Einsetzbarkeit alternativer Systeme, insbesondere dezentraler
Energieversorgungssysteme auf der Grundlage von erneuerbaren
Energieträgern, Kraft-Wärme-Kopplung, Fern- und Blockheizung,
Fern-
und Blockkühlung oder Wärmepumpen, vor Baubeginn zu prüfen. Dazu
kann allgemeiner, fachlich begründeter Wissensstand zugrunde
gelegt
werden.
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