Aspekte:
Energieausweis, EnEV-Nachweis, Energieeinsparverordnung, EnEV 2007,
Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Büro, Bürogebäude, Bürobau, Büroimmobilie,
Neubau, Anlagentechnik, Wärmepumpe, Grundwasser, Energie, Betonkernaktivierung,
Betonkern, aktivieren, DIN V 18599, Aktualisierung, Berichtigung, 2009
Chancen: Eine
Bauingenieurin plant für einen Auftraggeber ein neues Bürogebäude. Sie soll auch
die Nachweise gemäß Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2007) führen und den
Energieausweis ausstellen.
Praxis: Es handelt
sich in diesem Praxisfall um die Planung eines neuen Bürogebäudes. Die
Anlagentechnik dieses Neubaus soll auch Wärmepumpen für die Nutzung der Energie
des Grundwassers umfassen. Die Räume des geplanten Bürogebäudes sollen durch
Betonkernaktivierung beheizt und gekühlt werden.
Probleme: Unsere
Fragestellerin hat für die Ausarbeitung des EnEV-Nachweis gemäß § 16
(Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen), Absatz 1 in der
entsprechenden Vornorm DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) für
diese Art Anlagentechnik keine Berechnungsgrundlagen gefunden.
Fragen: Wie soll die
Bauingenieurin die geplante Anlagentechnik und die Nutzung der
Betonkernaktivierung in der Nachweisführung gemäß EnEV 2007 für das Bürogebäude
berücksichtigen?
Antwort:
14.04.2009 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Wärmepumpen
und Betonkernaktivierung im
Energieausweis für Bürogebäude berücksichtigen
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