Aspekte:
Produktionshalle, Industriebau, Energieausweis, EnEV,
Energieeinsparverordnung, Nichtwohngebäude, Nichtwohnungsbau, Nachweis,
EnEV-Nachweis, Energieausweis, Anlagentechnik, Heizung, Lüftung,
Wärmerückgewinnung, WRG, Abwärme, nutzen, BHKW, Wärme, Kälte, Wochentag,
Sonntag, sonntags, BHKS, DIN V 18599
Chancen: Ein
Diplom-Ingenieur und Master of Science für Erneuerbare Energien (MSc. Renewable
Energies) plant für einen Auftraggeber die Anlagentechnik für eine neue
Produktionshalle. Er soll auch für den öffentlich-rechtlichen Nachweis gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV-Nachweis) die notwendigen Daten und Berechnungen
hinsichtlich der Anlagentechnik liefern sowie auch für den Nachweis zum Antrag
zur finanziellen Förderung durch die KfW-Förderbank.
Praxis: Es handelt
sich in diesem Praxisfall um den Neubau einer Produktionshalle, die besonders
viel Tieftemperaturkälte und Dampf benötigt. Als Wärmeerzeuger werden
installiert:
-
Dampferzeuger für Produktionsdampf,
-
Blockheizkraftwerk (BHKW) für Produktionswasser - ca. 5 Prozent
(%) Anteil Duschwasser,
-
Tieftemperaturerzeuger für Produktionskälte mit
Wärmerückgewinnung (WRG)-Nutzung 50 Grad Celsius (°C) für die
Gebäudeheizung.
Das
Konzept für die Anlagentechnik sieht vor, dass die gesamte Raum- und
Lüftungsheizung über die Abwärme aus der Tieftemperaturkälte
versorgt wird, bei einem Drei–Schichtbetrieb sechs Tage pro Woche.
Am Sonntag würde das BHKW die Gebäudeheizung decken. Die
Lüftungsbefeuchtung mit Dampf erfolgt aus dem Dampferzeuger.
Probleme: In der
vorgesehenen, praktischen Nutzung des Gebäudes als Produktionshalle wird kein
Wärmeerzeuger für die Gebäudeheizung und für die Erwärmung des Trinkwassers für
die Warmwasser-Bereitung notwendig. Die Produktionsabwärme deckt auch diese
Wärmebedarfe, außer sonntags. Wenn das Ziel der Planung darin besteht den
EnEV-Standard mit 40 Prozent (%) zu unterschreiten, sind die Antworten auf die
weiter unten gestellten Fragen entscheidend.
Fragen:
Nachweis ohne Sonntags-Heizung
-
Gilt
die gleiche Antwort wie bei der schon gestellten Anfrage vom
05.09.2008 (Energieausweis
und Wärmeschutz für neues Produktionsgebäude - komplett aus
Abwärme beheizt) –
Antwort damals: Der Jahres-Primärenergiefaktor muss nicht
nachgewiesen werden – nur der Ht-Wert muss 76 von 100
des jeweiligen Höchstwertes sein.
-
Wie
lässt sich in diesem aktuellen Fall der Nachweis führen für den
Standard EnEV -40%? Gilt die Berechnungsgrundlage: Ht-Istwert
< Ht-Sollwert x 0,76 x 0,6
Nachweis mit Sonntags-Heizung
-
Muss
auch der Sonntags-Heizbedarf konventionell berücksichtigt
werden, weil die Abwärme aus Produktionsprozess sonntags nicht
zur Verfügung?
-
Welcher Wärmeerzeuger müssten ggf. angesetzt werden - das BHKW?
Nachweis mit teilweiser Deckung des Wärmebedarfs
-
Wie
wäre die Antwort, wenn beispielsweise nur 50% des Gebäudes aus
Abwärme beheizbar wären und noch ein Gaskessel vorhanden wäre?
-
Welcher Primärenergiefaktor wäre dann für den Nachweis
einzusetzen? Wäre es die Hälfte von 1,1 d.h. 0,55?
Antwort:
30.06.2009
-
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EnEV-Nachweis
für neues Industriegebäude
mit vollständiger oder teilweiser Beheizung aus Abwärme
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