Energieausweis und EnEV 2007

. EnEV 2007 - Energieeinsparverordnung für Gebäude - Verordnungstext
   Home + Aktuell
   Energieausweis
   · Suchen finden
 · Nichtwohnbau
 · Praxis-Dialog
 · Kurz-Info
 · EnEV 2007 Text
 · Praxis-Hilfen
   EnEV 2009 Praxis
   Wissen + Praxis
   EnEV-Kalender
   Software + Web
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   EnEV-Newsletter
   Premium-News
   Medien-Service
   Kontakt | Portal
   Impressum

EnEV 2007
EnEV 2007 | Abschnitt 7 |

§ 30 Übergangsvorschriften
zur Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden

 

 

 

.

 

(1)

Für Eigentümer von Gebäuden mit Heizkesseln, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, ist § 9 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 3, der Energieeinsparverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3146) weiterhin anzuwenden.

 

(2)

Für Eigentümer von Gebäuden mit heizungstechnischen Anlagen ist § 9 Abs. 2 der Energieeinsparverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3146) weiterhin anzuwenden.

 

(3)

Für Eigentümer von Gebäuden mit normalen Innentemperaturen ist § 9 Abs. 3 der Energieeinsparverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3146) weiterhin anzuwenden.

 

(4)

Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, ist § 9 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 1 bis 3 der Energieeinsparverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3146) weiterhin anzuwenden, wenn der Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002 stattgefunden hat und seit dem ersten Eigentümerwechsel mehr als zwei Jahre vergangen sind.

zum Anfang der Seite

 

 

 

.

|SUCHEN     |KURZ-INFO     |PRAXIS-DIALOG     |VERORDNUNG    |PRAXIS-HILFEN     |IHRE FRAGEN     |
.
Praxishilfen: Energieausweis und EnEV Praxishilfen: Energieausweis und EnEV

Wichtige Hinweise: Dieses ist eine nichtamtliche EnEV-Fassung ohne Gewähr.

.

       Impressum

© 1999-2009 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart