Energieausweis und EnEV 2007

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Liebe Leserinnen und Leser,

nun ist es amtlich: Wer künftig ein Gebäude, eine Wohnung oder Nutzungseinheit verkaufen oder neu vermieten will, muss nach dem Zeitplan der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) den potentiellen Käufern oder Mietern den Energieausweis zugänglich machen. Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) wurde am 26. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet und wird am 1. Oktober in Kraft treten.

Millionen von Gebäuden, Häusern und Wohnungen im Bestand werden gemäß der neuen EnEV einen Energieausweis benötigen. Bis der Energieausweis bei jedem Verkauf und jeder Neuvermietung verpflichtend wird, können sich Immobilienbesitzer und Eigentümer bereits heute freiwillige Energieausweise ausstellen lassen, z.B. gemäß dem Kabinettsbeschluss der EnEV vom 25. April 2007.

Gute Aussichten für Fachleute, die sich qualifizieren und berechtigt sein werden die Energieausweise auszustellen. Erfahrung können Sie bereits heute als Aussteller von freiwilligen Energieausweisen sammeln. Diese sollen ebenfalls zehn Jahre lang gültig bleiben.

Wie es sich zeigt, interessiert Sie als Leser von EnEV-online insbesondere, wie Sie sich neue Auftrags-Chancen eröffnen können als Gebäude-Energieberater und als Aussteller von Energie-Nachweisen.

Die wichtigsten Aspekte finden Sie hier zusammengefasst:
1. Aktuell: Leistungen zur Energieeffizienz in Gebäuden anbieten
2. Anlass: EU-Richtlinie für energieeffiziente Gebäude umsetzen
3. Qualifikation: Energieberater und Vor-Ort-Berater (BAFA)
4.Berechtigung: Wer darf Energie-Nachweise ausstellen?
5. Fazit und Ausblick: Nutzen Sie Ihre Chancen und Potentiale!

Eine anregende Lektüre und viel Erfolg wünscht Ihnen

Melita Tuschinski
Dipl.-Ing. UT, Freie Architektin in Stuttgart
Herausgeberin und Redaktion EnEV-online.de 27.07.2007

Artikel vom 27.07.2007 als pdf-Datei, 14 Seiten

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Kurzinfo: Energieausweis und EnEV 2007/2008 Merkblatt: Energie-Nachweise für Gebäude

Wichtige Hinweise: Dieses ist eine nichtamtliche EnEV-Fassung ohne Gewähr.

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