Energieausweis und EnEV 2007

. EnEV 2007
EnEV 2007
EnEV 2007 | Abschnitt 2 |

§ 6 Dichtheit, Mindestluftwechsel

   HOME+AKTUELL
   EnEV 2007 Praxis
   · SUCHEN 
 ·
KURZINFO
 
·
PRAXIS-DIALOG
 · VERORDNUNG
 · PRAXIS-HILFEN
   EnEV 2004
   WISSEN+PRAXIS
   KALENDER
   SOFTWARE
   DIENSTLEISTER
.
   SERVICE+DIALOG
   PRAXIS-HILFEN
   ENEV-NEWSLETTER
   PREMIUM-NEWS
   MEDIEN-SERVICE
   KONTAKT | PORTAL
   IMPRESSUM


(1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. Die Fugendurchlässigkeit außen liegender Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster muss den Anforderungen nach Anlage 4 Nr. 1 genügen. Wird die Dichtheit nach den Sätzen 1 und 2 überprüft, sind die Anforderungen nach Anlage 4 Nr. 2 einzuhalten.

(2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.

|SUCHEN     |KURZINFO     |PRAXIS-DIALOG     |VERORDNUNG    |PRAXIS-HILFEN     |IHRE FRAGEN     |
.
Kurzinfo: Energieausweis und EnEV 2007/2008 Merkblatt: Energie-Nachweise für Gebäude

Wichtige Hinweise: Dieses ist eine nichtamtliche EnEV-Fassung ohne Gewähr.

.

       Impressum

© 1999-2008 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart