Wird eine
Überprüfung der Anforderungen nach
§ 6
Abs. 1 durchgeführt, darf der nach DIN
EN 13 829 : 2001-02 bei einer Druckdifferenz zwischen
innen und außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom -
bezogen auf das beheizte oder gekühlte Luftvolumen - bei
Gebäuden
- ohne raumlufttechnische Anlagen 3 h-1
und
- mit raumlufttechnischen Anlagen
1,5 h-1
nicht überschreiten.