Energieausweis und EnEV 2007

. Energieausweis und EnEV 2007: Fragen und Antworten
   Home + Aktuell
   EnEV Archiv
   EnEV 2007 Praxis
   · Praxis-Dialog
 · Kurz-Info
 · EnEV 2007 Text
 · Praxis-Hilfen
   Wissen + Praxis
   Kalender
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   EnEV-Newsletter
   Zugang bestellen
   Medien-Service
   EnEV-Archiv
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz
Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Blower-Door Test zeigt Leckagen in Einfamilienhaus:
Welche Baumängel die Baufirma beheben muss

.
Kurzinfo: Luftdichtheit Gebäudehülle neues Wohngebäude

Ein Bauherr berichtet, dass bei ihrem neuen Einfamilienhaus ein Blower-Door-Test durchgeführt wurde, weil sie im Wohnhaus unter Luftzug leiden, auch wenn alle Fenster geschlossen sich. Sie wohnen seit einem Jahr in dem neuen Haus. Der Test hat eine Anzahl von Leckagen aufgezeigt. Nun stellt sich die Frage, welche Leckagen die Baufirma als Baumängel beheben muss. Bauherr und Baufirma vertreten unterschiedliche Meinungen dazu. Etliche Leckagen wurden als „klein“ eingestuft, d.h. eine Nachbesserung sei nicht nötig, obwohl der Bauherr und seine Familie bei Wind oder Sturm erhebliche Zugluft an den Anschlüssen fühlen. Der Bauherr fragt uns woran man mittlere und große Leckagen erkennt, die von der Baufirma nach dem Stand der Technik beseitigt werden müssen. Gibt es Richtwerte und Bestimmungen, anhand deren man im Einzelfall überprüfen kann, ob es sich tatsächlich um kleine Leckagen handelt?

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: Wohngebäude, neu, Neubau, Wohnhaus, Haus, Einfamilienwohnhaus, Gebäudehülle, Dichtheit, dicht, undicht, Luftdichtheit, Leckage, Leckagen, Blower-Door Test, Messtechnik, messen, Zug, Luftzug, Mangel, Mängel, beseitigen, Energieeinsparverordnung, EnEV 2007, DIN EN 13829, wärmetechnisch, Verhalten, Gebäude, Bestimmung, bestimmen, Luftdurchlässigkeit, luftdurchlässig, Differenzdruckverfahren, ISO 9972, Nachweis, EnEV-Nachweis, Energieausweis, Stand, anerkannt, Technik, Regel, Technikregel, Standard,

Chancen: Durch eine undichte Gebäudehülle kann viel Wärme nach draußen verlorengehen. Deshalb fordert die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007), dass Gebäude dermaßen gebaut werden, dass „… die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist.“ Eine Luftdichtheits-Untersuchung – Blower-Door Test – kann die Leckagen aufdecken und die Chance eröffnen die undichten Stellen der Gebäudehülle nachträglich luftdicht zu verschließen.

Praxis: Bei einem neu gebauten Einfamilienhaus wurde ein Blower-Door-Test zur Leckagensuche ausgeführt, weil sich die Bauherren über Zugluft beklagten. Das Ergebnis der Luftdichtheits-Untersuchung hat eine erhebliche Anzahl von Leckagen aufgezeigt. Das Haus wurde vor einem Jahr erbaut und die Bauherren wohnen seit ein Jahr darin.

Probleme: Nun gibt es aber zur Beseitigung dieser Mängel verschiedene Meinungen von Seiten des Bauherren und der Baufirma. Unter anderen wurden folgende Leckagen als klein eingestuft, für die eine Nachbesserung nicht erforderlich wäre, obwohl die Bauherren hier bei Wind oder Sturm erhebliche Zugluft an den Anschlüssen fühlen können. Die festgestellte Leckagen mit Angaben des Luftzugs in Meter pro Sekunde (m/s) im Überblick:

  • Steckdose im Schlafzimmer neben Kopfende des Bettes mit 0,6 m/s,

  • Anschluss am Dachfenster (Folie) mit 0,8 m/s,

  • Estrichanschluss neben Terrassentür (unter der Holzfußleiste) mit 0,7 m/s,

  • Estrichanschluss im Arbeitszimmer (unter dem Fenster) mit 1,0 m/s,

  • Dachfensteranschluss im Treppenbereich des Obergeschoss (OG) mit 0,8 m/s,

  • Lichtschalter im Treppenhaus OG mit 0,6 m/s,

  • Pfettenanschluss im Spitzboden (Folie) mit 1,0.

Der Bauherr empört: „Es kann doch nicht sein, dass wir beispielsweise bei der Steckdose im Schlafzimmer am Bett am Kopfende die Luftbewegung abends fühlen und dieser Mangel nicht abgestellt werden muss, weil hier nur eine "Kleine Leckage" vorliegt.“

Fragen: Woran erkannt man mittlere und große Leckagen, die nach Stand der Technik beseitigt werden müssen? Gibt es Richtwerte und Bestimmungen, anhand deren man überprüfen kann, ob es sich um kleine Leckagen handelt? Welche Leckagen muss die Baufirma während der Garantiezeit des Wohnhauses beheben?

Antwort: 07.06.2009 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort im Premium-Bereich Blower-Door Test zeigt Leckagen in Einfamilienhaus:
     Welche Baumängel die Baufirma beheben muss

Wollen Sie unseren Premium-Zugang kennenlernen?
Über 300 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie
als Abonnent in unserem Premium-Bereich. Per E-Mail erfahren Sie über neue Antworten und Downloads.

-> Premium-Zugang: Info und online bestellen

Zum Anfang der Seite

Professionelle Praxishilfen download und bestellen

.  
|KURZ-INFO     |PRAXIS-DIALOG     |ENEV 2007 - TEXT    |PRAXIS-HILFEN     |IHRE FRAGEN     |
.
Praxishilfen: Energieausweis und EnEV Praxishilfen: Energieausweis und EnEV

Wichtige Hinweise: Dieses ist eine nichtamtliche EnEV-Fassung ohne Gewähr.

.

       Impressum

© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart