Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV 2007 Kurzinfo:

Was zeigt der Bedarfs-Energieausweis gemäß EnEV 2007?

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- Energieausweis Neubau
Die Energieausweise müssen wie die Muster in den EnEV-Anlagen dargestellt sein. Für den Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Bedarfs sind die folgenden Seiten relevant:
- für Wohngebäude (Anlage 6, Seite 1, 2, 4) (Berechnung nach § 3)
- für Nichtwohngebäude (Anlage 7, Seite 1, 2, 4) (Berechnung § 4)
- für Nichtwohngebäude als Aushang (Anlage 8, Seite 1)
- Modernisierungsempfehlungen zum Energieausweis (Anlage 10)

- Energieausweis Wohngebäude
Die Energieausweise dokumentieren auf der ersten Seite die Gebäudedaten (Gebäudetyp, Adresse, ggf. Gebäudeteil, Baujahr Gebäude und Anlagetechnik, Anzahl der Wohnungen, Gebäudenutzfläche sowie freiwillig ein Foto des Gebäudes).

- Energetische Gebäudequalität
Die Hinweise im Energieausweis zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes zeigen, auf welcher Grundlage die Berechnungen geführt wurden und ob die Datenerhebung durch den Eigentümer oder den Aussteller erfolgt ist.

- Verwendung des Energieausweises
Die Hinweise zur Verwendung erläutern, dass der Energieausweis lediglich der Information dient und einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen soll.

- Unterschrift und Geltungsdauer
Auf der ersten Seite unterschreibt der Aussteller und gibt das Erstellungsdatum wie auch die Gütigkeit (10 Jahre) an.

- Berechneter Energiebedarf
Auf der zweiten Seite des Energieausweises sind die Ergebnisse der der Berechnung des Energiebedarfs dokumentiert:
- Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf
- Nachweis, dass der Primärenergiebedarf und die energetischen Qualitäten
  der Gebäudehülle eingehalten sind
- Als sonstige Angaben wird bestätigt, dass der Einsatz von erneuerbaren Energien geprüft
   wurde und welche alternativen Energieversorgungssysteme genutzt werden sowie wie die
   Lüftung im Gebäude erfolgt.

- Bedarfsausweis im Bestand
Der Aussteller eines Energieausweises für ein Bestandsgebäude auf der Grundlage des Energiebedarfs muss den Nachweis nach den speziellen Methoden für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude ermitteln. Die Gebäudedaten kann er auch durch vereinfachtes Aufmaß ermitteln sowie die energetischen Kennwerte für bestehende Bauteile aufgrund von Erfahrungswerten verwenden. Die zuständigen Bundesministerien haben dazu Bekanntmachungen im Internet, für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude im Bestand veröffentlicht: Regeln zur Datenaufnahme, Datenverwendung und Energieverbrauchskennwerte.

- Optional zusätzlich Energieverbrauch
Die Angaben für den gemessenen Energieverbrauch kann auch der entsprechenden zusätzlichen Seite auch angegeben werden.

- Aussteller Energieausweise finden
Im EnEV-online Dienstleister-Verzeichnis können Sie Aussteller von Energieausweisen gemäß EnEV 2007 finden. Sie sind präsentiert nach der Art des Vorhabens und des Gebäudetyps:
- Energieausweis für Neubau und Modernisierung - gemäß EnEV 2007 § 16 (1)
- Energieausweis für Wohnbestand bei Verkauf und Neuvermietung - gemäß EnEV 2007 § 16 (2)
- Energieausweis für Nicht-Wohnbestand bei Verkauf und Neuvermietung sowie als
  Aushang für große öffentliche Dienstleistungsgebäude - gemäß EnEV 2007 § 16 (2) und (3)
Die präsentierten Aussteller haben selbst schriftlich erklärt, dass Sie berechtigt sind Energieausweise gemäß EnEV 2007 auszustellen. Die veröffentlichten Angaben beruhen auf den Informationen der jeweiligen Dienstleister. Wir übernehmen keine Haftung für deren Richtigkeit.
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Aussteller von Energieausweisen gemäß EnEV 2007 finden

Publikationen und EnEV-Texte:
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INFO-Set EnEV: Energieausweis und neue EnEV 2007
|EnEV 2007: § 18 Ausstellung auf der Grundlage des Energiebedarfs

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Kurzinfo: Energieausweis und EnEV 2007/2008 Merkblatt: Energie-Nachweise für Gebäude

Wichtige Hinweise: Dieses ist eine nichtamtliche EnEV-Fassung ohne Gewähr.

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© 1999-2007 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart