Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV 2007 Was gilt es bei Modernisierungen nach EnEV 2007 zu beachten?

- Nachweis nur bei baulichen Änderungen
Wie in der EnEV 2004, schreibt auch die neue EnEV nur bei baulichen Änderungen vor, dass ihre Anforderungen erfüllt werden. Dabei kann man wählen, dass man für das gesamte Gebäude eine Nachweisberechnung durchführt, oder dass man nur für die einzelnen Außenbauteile den Wärmeschutz nachweist. Im ersten Fall dürfen die Anforderungen an neue Gebäude nur um 40 Prozent (%) überschritten werden. (Anlage 3)

- Rechenmethode und Vereinfachungen
Der Nachweis für die bauliche Änderung wird nach den speziellen Methoden für Wohngebäude und Nichtwohngebäude ermittelt. Dabei können die Gebäudedaten durch vereinfachtes Aufmaß ermittelt sowie die energetischen Kennwerte für bestehende Bauteile aufgrund von Erfahrungswerten verwendet werden. Die zuständigen Bundesministerien haben dazu Bekanntmachungen im Internet veröffentlicht gesondert für Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Bestand: Regeln zur Datenaufnahme, Datenverwendung und Energieverbrauchskennwerte.

- Nachweis Wärmeschutz
Der Bauherr kann wählen, ob der Nachweis für das gesamte geänderte Gebäude oder nur für die einzelnen Bauteile geführt wird. Für die zweite Methode listet die EnEV die höchstzulässigen Werte für die Wärmedurchgangskoeffizienten von neuen, ersetzten oder erneuerten Bauteilen auf:
- Außenwände
- Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster, Vorhangfassaden
- Decken, Dächer, Dachschrägen und Flachdächer
- Decken und Wände gegen unbeheizte Räume und Erdreich. (Anlage 3, Tabelle 1)

- Kein Nachweis für kleine Modernisierungen
Bauherren, die nur kleine Modernisierungsmaßnahmen planen, können sich auf die Bagatellklausel berufen und müssen keine Nachweise für Energieeffizienz erbringen. Diese Fälle wären:
- bei Außenwänden, außenliegenden Fenstern, Fenstertüren und Dachflächenfenstern
   weniger als 20 Prozent (%) der Bauteilfläche mit der gleichen Orientierung im Sinne der EnEV,
- bei anderen Außenbauteilen weniger als 20 Prozent (%) der jeweiligen Bauteilfläche.

- Erweiterungen und Ausbau im Bestand
Bauherren, die ihre Bestandsgebäude erweitern oder ausbauen wollen, müssen darauf achten, dass der Wärmeschutz der Außenbauteile gemäß EnEV gewährleistet ist. Dies gilt allerdings nur dann, wenn sie die Nutzfläche des Gebäudes um 15 bis 50 Quadratmeter (m²) erweitern bzw. ausbauen wollen.

- Großflächige Erweiterungen
Wenn ein Bauherr einen Altbau um mehr als 50 Quadratmeter (m²) Nutzfläche erweitern oder ausbauen will, dann gelten die EnEV-Anforderungen für neue Gebäude, je nachdem, ob es sich um einen Wohn- oder Nichtwohnbau handelt.

- Ausbau Dachraum und unbeheizte Räume bevorzugt
Die EnEV will jedoch diejenigen Bauherren unterstützen, die ihre Dachräume ausbauen wollen oder andere Räume, die sie bisher nicht beheizt oder gekühlt haben. In diesen Fällen müssen sie nur nachweisen, dass der jeweilige spezifische Transmissionswärmeverlust höchstens 76 Prozent (%) der EnEV-zulässigen Werte für neue Gebäude erreicht - für Wohn- bzw. Nichtwohngebäude. (Anlage 1, Tabelle 1 bzw. Anlage 2, Tabelle 2)

|EnEV 2007: § 9 Änderung von Gebäuden

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Kurzinfo: Energieausweis und EnEV 2007/2008 Merkblatt: Energie-Nachweise für Gebäude

Wichtige Hinweise: Dieses ist eine nichtamtliche EnEV-Fassung ohne Gewähr.

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© 1999-2008 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart