Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV 2007 Ist der Mindestwärmeschutz gewährleistet?

- Mindestwärmeschutz gewährleisten
Der Wärmeschutz der Gebäudehülle ist in der Heizperiode besonders wichtig. Wie bereits bei der Wärmeschutzverordnung fordert auch die EnEV, dass Bauteile gegen die Außenluft, das Erdreich oder niedrigere Innentemperaturen den Mindestwärmeschutz nach den anerkannten Regeln der Technik gewährleisten.

- Wärmebrücken vermeiden
Mit zunehmendem Wärmeschutz steigt auch der Einfluss der konstruktiven Wärmebrücken. Die EnEV fordert, dass man sie nach den anerkannten Regeln der Technik möglichst gering hält und sie mit wirtschaftlichen Maßnahmen vermeidet.

- Einfluss berechnen
In den Berechnungen für den EnEV-Nachweis wird der verbleibende Einfluss der Wärmebrücken berücksichtigt durch:
- einen pauschalen Zuschlag für die gesamte Gebäudehülle,
- einen geringeren Zuschlag, wenn normgemäße Außenbauteile verwendet werden oder
- durch genauen Nachweis der Wärmebrücken nach unterschiedlichen Normen für Wohn-
  und Nichtwohngebäude. (Anlage 1, Nr. 2.5 bzw. Anlage 2, Nr. 2.5)

|EnEV 2007: § 7 Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken

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Kurzinfo: Energieausweis und EnEV 2007/2008 Merkblatt: Energie-Nachweise für Gebäude

Wichtige Hinweise: Dieses ist eine nichtamtliche EnEV-Fassung ohne Gewähr.

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© 1999-2008 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart