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Wie luftdicht soll die Gebäudehülle gemäß EnEV
2007 schließen? |
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Luftdichtheit gewährleisten
Über undichte Gebäudehüllen geht viel Wärme verloren. Deshalb
fordert die EnEV, dass die wärmeabgebende Umfassungsfläche dauerhaft
luftdicht sein muss gemäß den anerkannten Regeln der Technik. Für
außenliegende Fenster und Türen gibt die EnEV Anforderungen gemäß
den entsprechenden Normen vor. Wenn die Luftdichtheit messtechnisch
überprüft wird, gibt die EnEV die Höchstwerte für den erlaubten
Volumenstrom vor. (Anlage
4)
Mindestluftwechsel gewährleisten
Parallel zur Luftdichtheit der Gebäudehülle fordert die EnEV jedoch
auch, dass der Mindestluftwechsel gewährleistet wird. Dies ist für
die Gesundheit der Nutzer und für die Heizung (Verbrennungsluft)
notwendig.
|EnEV
2007: § 6 Dichtheit,
Mindestluftwechsel

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