Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV 2007 Wie luftdicht soll die Gebäudehülle gemäß EnEV 2007 schließen?

- Luftdichtheit gewährleisten
Über undichte Gebäudehüllen geht viel Wärme verloren. Deshalb fordert die EnEV, dass die wärmeabgebende Umfassungsfläche dauerhaft luftdicht sein muss gemäß den anerkannten Regeln der Technik. Für außenliegende Fenster und Türen gibt die EnEV Anforderungen gemäß den entsprechenden Normen vor. Wenn die Luftdichtheit messtechnisch überprüft wird, gibt die EnEV die Höchstwerte für den erlaubten Volumenstrom vor. (Anlage 4)

- Mindestluftwechsel gewährleisten
Parallel zur Luftdichtheit der Gebäudehülle fordert die EnEV jedoch auch, dass der Mindestluftwechsel gewährleistet wird. Dies ist für die Gesundheit der Nutzer und für die Heizung (Verbrennungsluft) notwendig.

|EnEV 2007: § 6 Dichtheit, Mindestluftwechsel

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Kurzinfo: Energieausweis und EnEV 2007/2008 Merkblatt: Energie-Nachweise für Gebäude

Wichtige Hinweise: Dieses ist eine nichtamtliche EnEV-Fassung ohne Gewähr.

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© 1999-2008 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart