Energieausweis und EnEV 2007

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Kurz-Info: Energieausweis und EnEV 2007 Nichtwohngebäude: Was fordert die neue EnEV 2007?

Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) teilt Gebäude generell in Wohn- und Nichtwohngebäude ein und stellt gesonderte Ansprüche, je nach Wohn- oder Nichtwohnnutzung. Bei Nichtwohngebäude berücksichtigt die EnEV 2007 nun auch die eingebaute Beleuchtung und die Klimatisierung in der Energiebilanz.

 


- Neues Referenzverfahren
Für Nichtwohngebäude wird für jedes Vorhaben ein passendes Referenzgebäude berechnet, dessen Jahres-Primärenergiebedarf als Höchstwert für das zu planende Gebäude gilt. Das Referenzgebäude hat die gleiche Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung wie das geplante Gebäude. Die energetischen Qualitäten der Gebäudehülle und die Anlagentechnik für das Referenzgebäude wählt man aus der neuen EnEV aus. (Anlage 2, Tabelle 1)

- Wärmeschutz gewährleisten
Die Gebäudehülle eines neuen Nichtwohngebäudes darf die in der EnEV angegebenen Werte für den spezifischen Transmissionswärmekoeffizienten, bezogen auf die wärmeabgebende Umfassungsfläche nicht überschreiten. (Anlage 2, Tabelle 2)

- Berechnungsmethoden
Für den Nachweis bietet die neue EnEV zwei Methoden zur Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs an:

  • ein ausführliches Verfahren gemäß der komplexen DIN-Norm V 18599 zur energetischen Bewertung von Gebäuden, (Anlage 2, Nr. 2)

  • ein vereinfachtes Verfahren welches nur eine Zone ermittelt.
    Dieses kann nur für bestimmte Nichtwohngebäude verwendet werden und die spezifische elektrische Bewertungsleistung wird auch nach der neuen DIN-Norm bestimmt. (Anlage 2, Nr. 3)

- Besondere Heizsysteme
Eine Ausnahme bilden neue Nichtwohngebäude, für deren Heizsysteme die DIN-Norm keine Berechnungsregeln angibt. Man muss nur nachweisen, dass der Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle 76 Prozent (%) des Höchstwertes nicht übersteigt. (Anlage 2, Tabelle 2)

- Sommerlichen Wärmeschutz gewährleisten
Der sommerliche Wärmeschutz für Nichtwohngebäude wird gemäß der entsprechenden DIN-Norm berechnet und nachgewiesen, dass der zulässige Höchstwert nicht überschritten wird. (Anlage 2, Nr. 4)

|EnEV 2007: § 4 Anforderungen an Nichtwohngebäude

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart