Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieausweise als Energieberater ausstellen
Berechtigt eine abgeschlossene Weiterbildung zum BAFA-anerkannten Energieberater auch Energieausweise gemäß EnEV 2007 auszustellen?


Frage: Ein Diplom Wirtschaftsingenieur (FH) mit Schwerpunkt Maschinenbau und hat zwölf Jahre lang Erfahrung im Facility Management gesammelt. Zurzeit absolviert er einen Vor-Ort- Energieberaterkurs bei einem Weiterbildungs-Anbieter. Da in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) zwar die Fachrichtung Maschinenbau, jedoch nicht der Abschluss seines Studiengangs aufgeführt ist, wäre es für ihn von höchstem Interesse, zu erfahren ob er nach Abschluss des Kurses auch berechtigt ist Energieausweise auszustellen.

ANTWORT vom 28.08.2007, Autorin: Melita Tuschinski,
Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Herausgeberin EnEV-online.de

Ausstellungsberechtigung für Wohn- und Nichtwohnbestand:
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) regelt erstmals bundesweit wer die Energieausweise im Baubestand ausstellen darf und zwar für die folgenden Praxisfälle:

Aufzählung

Verkauf, Leasing oder Neuvermietung: Der Verkäufer / Vermieter muss dem potenziellen Käufer / Mieter einen Energieausweis zugänglich zu machen, spätestens unverzüglich, nachdem dieser es verlangt hat. Der Verkäufer / Vermieter könnte den Energieausweis beispielsweise bei der Besichtigung im Treppenhaus oder Flur aushängen.
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EnEV 2007: § 16 zu Energieausweisen Absatz 2

Aufzählung

Öffentlicher Aushang: Bei großen, öffentlichen Dienstleistungsgebäuden mit regem Publikumsverkehr muss der Eigentümer den Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle aushängen.
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EnEV 2007: § 16 zu Energieausweisen Absatz 3

Aufzählung

Modernisierungsempfehlungen: Der Aussteller muss dem Eigentümer mit dem Energieausweis - wenn möglich - auch Modernisierungen empfehlen, als kurz gefasste fachliche Hinweise für mögliche Maßnahmen für die kostengünstige Verbesserungen der energetischen Eigenschaften des Gebäudes (Energieeffizienz).
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EnEV 2007: § 20 zu Modernisierungsempfehlungen

Gemäß EnEV 2007 sind Absolventen von Diplomstudiengängen an Fachhochschulen in der Fachrichtung Maschinenbau berechtigt Energieausweise für Wohn- und Nichtwohnbestand auszustellen, wenn sie eine der geforderten Zusatzqualifikation erfüllen:

Aufzählung

Ausbildung: Während des Studiums haben sie einen Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens studiert.

Aufzählung

Berufserfahrung: Nach dem Studium haben sie mindestens zwei Jahre lang Berufserfahrung in wesentlichen bau- oder anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus gesammelt.

Aufzählung

Weiterbildung: Sie haben eine erfolgreiche Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens absolviert, deren Inhalte den Anforderungen der Anlage 11 EnEV 2007 entspricht.

Aufzählung

Sachverstand: Sie sind als vereidigte Sachverständiger öffentlich bestellt für ein Sachgebiet des energiesparenden Bauens oder für wesentliche bau- oder anlagentechnische Tätigkeitsbereichen des Hochbaus.

Im geschilderten Fall hat der Fragesteller wohl die nötige Berufserfahrung gesammelt. Der Vor-Ort-Energieberater-Kurs, den er absolviert ist sicherlich auf den Wohnbestand ausgerichtet und würde nicht den gesamten Anforderungen der Anlage 11 der EnEV 2007 entsprechen.
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EnEV 2007: § 21 Ausstellungsberechtigung für bestehende Gebäude

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