Energieausweis und EnEV 2007

.

Energieausweis

EnEV 2007
EnEV 2007 | Abschnitt 6 |

§ 27 Ordnungswidrigkeiten

   HOME+AKTUELL
   EnEV 2007
   · SUCHEN 
 ·
KURZINFO
 
·
PRAXIS-DIALOG
 · VERORDNUNG
 · PRAXIS-HILFEN
   EnEV 2004
   WISSEN+PRAXIS
   KALENDER
   SOFTWARE
   DIENSTLEISTER
.
   SERVICE+DIALOG
   PRAXIS-HILFEN
   ENEV-NEWSLETTER
   PREMIUM-NEWS
   MEDIEN-SERVICE
   KONTAKT | PORTAL
   IMPRESSUM

.

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Energieeinsparungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.

entgegen § 12 Abs. 1 eine Inspektion nicht oder nicht rechtzeitig durchführen lässt,

2.

entgegen § 12 Abs. 5 Satz 1 eine Inspektion durchführt,

3.

entgegen § 13 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, einen Heizkessel einbaut oder aufstellt,

4.

entgegen § 14 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 eine Zentralheizung, eine heizungstechnische Anlage oder eine Umwälzpumpe nicht oder nicht rechtzeitig ausstattet

 

oder

5.

entgegen § 14 Abs. 5 die Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs- oder Warmwasserleitungen oder Armaturen nicht oder nicht rechtzeitig begrenzt.

.
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Energieeinsparungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.

entgegen § 16 Abs. 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, einen Energieausweis nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht oder

2.

entgegen § 21 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2a einen Energieausweis oder Modernisierungsempfehlungen ausstellt.

.  
|SUCHEN     |KURZINFO     |PRAXIS-DIALOG     |VERORDNUNG    |PRAXIS-HILFEN     |IHRE FRAGEN     |
.
Kurzinfo: Energieausweis und EnEV 2007/2008 Merkblatt: Energie-Nachweise für Gebäude

Wichtige Hinweise: Dieses ist eine nichtamtliche EnEV-Fassung ohne Gewähr.

.

       Impressum

© 1999-2007 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart