Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV 2007 Für welche Praxisfälle gilt noch die alte EnEV 2004?

Die neue EnEV 2007 ist am 1. Oktober 2007 in Kraft getreten.

Die neue EnEV 2007 bezieht sich auch direkt auf die Nachrüstpflichten gemäß EnEV 2004, die bis 30. September 2007 gilt. Die Behörden können sich ggf. darauf beziehen, falls Gebäudeeigentümer diese Pflichten noch nicht erfüllt haben.
Die alte EnEV 2004 gilt demnach weiterhin für:

- neue Gebäude,
  für die der Bauantrag bis einschließlich 30. September 2007 gestellt wurde,

- Änderungen oder Erweiterungen im Bestand,
  für die die Bauanzeige bis Ende September 2007 erstattet wird,

- nicht genehmigungsbedürftige Bauvorhaben,
  die man der Gemeinden zur Kenntnis gebracht hat und
  die man noch vor dem 1. Oktober 2007 beginnen darf,

- nicht genehmigungsbedürftige Bauvorhaben,
  die bis 30. September 2007 bereits begonnen wurden.

Der Bauherr kann allerdings verlangen, dass nach der neuen EnEV verfahren wird, wenn die Behörde am 1. Oktober 2007 über den entsprechenden Bauantrag oder nach der entsprechenden Bauanzeige noch nicht bestandskräftig entschieden hat.

Publikationen und EnEV-Texte:
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INFO-Set EnEV: Energieausweis und neue EnEV 2007

|EnEV 2004: Informationen, Verordnung und Praxis-Dialog
|
EnEV 2007: § 28 Allgemeine Übergangsvorschriften

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Kurzinfo: Energieausweis und EnEV 2007/2008 Merkblatt: Energie-Nachweise für Gebäude

Wichtige Hinweise: Dieses ist eine nichtamtliche EnEV-Fassung ohne Gewähr.

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© 1999-2008 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart