 |
Für welche Praxisfälle gilt noch die
alte EnEV 2004? |
 |
Die neue EnEV 2007 ist am 1. Oktober 2007 in Kraft getreten.
Die neue EnEV 2007 bezieht sich auch
direkt auf die Nachrüstpflichten gemäß EnEV 2004, die bis 30.
September 2007 gilt. Die Behörden können sich ggf. darauf beziehen,
falls Gebäudeeigentümer diese Pflichten noch nicht erfüllt haben.
Die alte EnEV
2004 gilt demnach weiterhin für:
neue Gebäude,
für die der Bauantrag bis einschließlich 30. September 2007
gestellt wurde,
Änderungen oder Erweiterungen im Bestand,
für die die Bauanzeige bis Ende
September 2007 erstattet wird,
nicht genehmigungsbedürftige Bauvorhaben,
die man der Gemeinden zur Kenntnis
gebracht hat und
die man noch vor dem 1. Oktober 2007 beginnen darf,
nicht genehmigungsbedürftige Bauvorhaben,
die bis 30. September 2007 bereits
begonnen wurden.
Der Bauherr kann allerdings verlangen, dass nach der neuen EnEV verfahren wird,
wenn die Behörde am 1. Oktober 2007 über den entsprechenden Bauantrag oder nach
der entsprechenden Bauanzeige noch nicht bestandskräftig entschieden hat.
Publikationen und EnEV-Texte:
|INFO-Set
EnEV: Energieausweis und neue EnEV 2007
|EnEV
2004: Informationen, Verordnung und Praxis-Dialog
|EnEV
2007: § 28 Allgemeine Übergangsvorschriften

|