Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV 2007 Kurzinfo:

Wie gelten die Modernisierungsempfehlungen zum Energieausweis?

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- Beilage zum Energieausweis im Bestand
Der Aussteller des Energieausweises muss dem Gebäudeeigentümer auch Modernisierungsmaßnahmen empfehlen, wenn die Energieeffizienz des Gebäudes dadurch kostengünstig verbessert werden kann. (Anlage 6 und Anlage 7)

- Kurze fachliche Hinweise
Die Modernisierungsempfehlungen sollten kurze, fachliche Hinweise sein. Wenn keine kostengünstigen Modernisierungsmaßnahmen zu empfehlen sind, z.B. weil das Gebäude bereits umfassend energetisch saniert wurde, muss der Aussteller dieses dem Eigentümer mitteilen und auch im Energieausweis vermerken.

- Vereinfachte Datenerhebung
Zur Vereinfachung der Datenerhebung kann der Aussteller auch die Bekanntmachungen der zuständigen Bundesministerien anwenden, d.h. die Regeln zur Datenaufnahme und -verwendung sowie die Regeln für Energieverbrauchskennwerte.

- Darstellung der Modernisierungsempfehlungen
Die Modernisierungsempfehlungen muss der Aussteller auf dem Formular darstellen, das die EnEV bereitstellt. Dabei muss er alle geforderten Angaben berücksichtigen und auch eigenhändig unterschreiben. Die Daten können auch die Eigentümer des Gebäudes erheben und sie dem Aussteller bereitstellen.

- Mustervorlage Anlage 10
Die Empfehlungen werden sowohl bei Wohn- als auch bei Nichtwohngebäuden den jeweiligen Energieausweisen beigefügt.

- Aussteller Energieausweise finden
Im EnEV-online Dienstleister-Verzeichnis können Sie Aussteller von Energieausweisen gemäß EnEV 2007 finden. Sie sind präsentiert nach der Art des Vorhabens und des Gebäudetyps:
- Energieausweis für Neubau und Modernisierung - gemäß EnEV 2007 § 16 (1)
- Energieausweis für Wohnbestand bei Verkauf und Neuvermietung - gemäß EnEV 2007 § 16 (2)
- Energieausweis für Nicht-Wohnbestand bei Verkauf und Neuvermietung sowie als
  Aushang für große öffentliche Dienstleistungsgebäude - gemäß EnEV 2007 § 16 (2) und (3)
Die präsentierten Aussteller haben selbst schriftlich erklärt, dass Sie berechtigt sind Energieausweise gemäß EnEV 2007 auszustellen. Die veröffentlichten Angaben beruhen auf den Informationen der jeweiligen Dienstleister. Wir übernehmen keine Haftung für deren Richtigkeit.
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Aussteller von Energieausweisen gemäß EnEV 2007 finden

Publikationen und EnEV-Texte:
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INFO-Set EnEV: Energieausweis und neue EnEV 2007
|EnEV 2007: § 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

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Kurzinfo: Energieausweis und EnEV 2007/2008 Merkblatt: Energie-Nachweise für Gebäude

Wichtige Hinweise: Dieses ist eine nichtamtliche EnEV-Fassung ohne Gewähr.

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© 1999-2007 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart