Energieausweis und EnEV 2007

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Kurz-Info: Energieausweis und EnEV 2007 Welche Energieausweise schreibt die EnEV 2007 vor?

Wer ein neues Haus baut musste bereits seit der Wärmeschutzverordnung (WSVO 1977) nachweisen, dass es gewisse Energiekriterien erfüllt. Die neue EnEV 2007 fordert nun auch Energieausweise im Bestand bei Verkauf oder Neuvermietung sowie als öffentlicher Aushang in bestimmten Behörden.

 


Energieausweise für Neubau und Modernisierung:
Bauherren erhalten ihren Energieausweis vom planenden Architekten oder vom Bauvorlageberechtigten, den sie beauftragt haben. Eigentümer, die ein neues Gebäude oder Wohnung erwerben, erhalten den Energieausweis vom Bauträger. Bei Modernisierungen muss der Energieausweis nur ausgestellt werden, wenn für das gesamte Gebäude die Nachweis-Berechnungen durchgeführt wurden. Der Eigentümer muss den Energieausweis der zuständigen Landesbehörde auf Verlangen vorlegen.
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EnEV 2007: § 16 zu Energieausweisen Absatz 1

Energieausweise im Bestand:
Aufzählung

Verkauf, Leasing oder Neuvermietung:
Die EnEV 2007 fordert einen Energieausweis bei Verkauf, Leasing oder Neuvermietung von Gebäuden. Der Verkäufer / Vermieter muss dem potenziellen Käufer / Mieter einen Energieausweis zugänglich zu machen, spätestens unverzüglich, nachdem dieser es verlangt hat. Der Verkäufer / Vermieter könnte den Energieausweis beispielsweise bei der Besichtigung im Treppenhaus oder Flur aushängen.
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EnEV 2007: § 16 zu Energieausweisen Absatz 2

Aufzählung

Öffentlicher Aushang:
Bei großen, öffentlichen Dienstleistungsgebäuden mit regem Publikumsverkehr muss der Eigentümer den Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle aushängen.
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EnEV 2007: § 16 zu Energieausweisen Absatz 3

Aufzählung

Modernisierungsempfehlungen:
Der Aussteller muss dem Eigentümer mit dem Energieausweis - wenn möglich - auch Modernisierungen empfehlen, als kurz gefasste fachliche Hinweise für mögliche Maßnahmen für die kostengünstige Verbesserungen der energetischen Eigenschaften des Gebäudes (Energieeffizienz).
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EnEV 2007: § 20 zu Modernisierungsempfehlungen

|EnEV 2007: § 16 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart