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Ist es sinnvoll
alternative Energien einzusetzen? |
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Prüfung bei großen Gebäuden
Die neue EnEV setzt die EU-Richtlinie für energieeffiziente Gebäude
um. Für große neue Nichtwohngebäude mit über 1.000 Quadratmetern
(m²) Nutzfläche muss deshalb bei der Planung auch geprüft werden, ob
alternative Energiesysteme technisch, ökologisch und wirtschaftlich
einsetzbar sind. Im Energieausweis muss der Aussteller dieses auch
bestätigen. (Anlage
7, Seite 2)
|EnEV
2007: § 5 Prüfung
alternativer Energieversorgungssysteme

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