Was ist bei kleinen Gebäuden zu
beachten nach EnEV?
Für Gebäude bis zu 50 Quadratmetern (m²)
Nutzfläche fordert die EnEV keinen Energieausweis. Sie stellt lediglich
Anforderungen an den Wärmeschutz der Außenbauteile sowie an die Anlagentechnik.
Wärmeschutz und Anlagentechnik
Für kleine Gebäude ist eine ingenieurtechnische Gesamtbetrachtung
nicht wirtschaftlich. Für Gebäude bis zu 50 Quadratmetern (m²)
Nutzfläche stellt die EnEV lediglich Anforderungen an den
Wärmeschutz der Außenbauteile sowie an die Anlagentechnik. (Anlage
3 und
Abschnitt 4)