Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Alternative Kältetechnik im EnEV-Nachweis
für neues Nichtwohngebäude berücksichtigen

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Kurzinfo: Energieausweis Bedarf für neues Nichtwohngebäude

Ein Diplomingenieur und Bauphysiker plant die Anlagentechnik für ein Nichtwohngebäude. Für den öffentlich-rechtlichen Nachweis gemäß Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2007) soll er die Kälte-Technik möglichst realitätsnah darstellen. Unser Fragesteller hat in der DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) jedoch nur die Möglichkeit gefunden, Kompressions- und Absorptionskältemaschinen abzubilden. Bei dem vorliegenden Projekt erfolgt die Kühlung jedoch über eine freie Kühlung mit geothermischer Nutzung über das Grundwasser und eine adiabatische Kühlung der Raumlufttechnik RLT-Außenluft über die Befeuchtung der RLT-Abluft mit Wärmerückgewinnungssystem. Der Fachmann fragt uns, wie er diese beiden Systeme im EnEV-Nachweis bestmöglich darstellen und insbesondere begründen kann. Aus seiner Sicht wird der EnEV-Nachweis erheblich verfälscht wenn er "nur" eine Kompressionskältemaschine berücksichtigt. Der Bauherr möchte zudem, dass sein Gebäude einen Jahres-Primärenergiebedarf unter 100 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/(m²a)) aufweist. Dies ist jedoch aus der Sicht unseres Fragestellers mit den aktuellen Eingaben für die Anlagentechnik – gemäß DIN V 18599 - nicht zu erreichen.

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Aspekte: Energieeinsparverordnung, EnEV, EnEV 2007, EnEV-Nachweis, Energieausweis, öffentlich, rechtlich, Nachweis, nachweisen, DIN V 18599, energetisch, Bewertung, Gebäude, bewerten, bilanzieren, Anlagentechnik, Kühlung, kühlen, Kühlsystem, Systemtechnik, Klimatisierung, klimatisieren, Außenluft, Raumlufttechnik, RTL, geothermisch, Geothermie, Nutzung, nutzen, Grundwasser, adiabatisch, RLT-Außenluft, Befeuchtung, befeuchten, RLT-Abluft, Wärmerückgewinnung, Wärmerückgewinnungssystem, WRG

Chancen: Ein Diplomingenieur und Bauphysiker plant die Anlagentechnik für ein Nichtwohngebäude. Für den öffentlich-rechtlichen Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) soll er die Kälte-Technik möglichst realitätsnah darstellen.

Praxis: Es handelt sich in diesem Fall um ein neu geplantes Nichtwohngebäude mit Klimatechnik. Bei diesem Projekt erfolgt die Kühlung über eine freie Kühlung mit geothermischer Nutzung über das Grundwasser und eine adiabatische Kühlung der RLT-Außenluft über die Befeuchtung der RLT-Abluft mit einem Wärmerückgewinnungssystem.

Probleme:

  1. Alternative Anlagentechnik: Dem Planer ist bekannt, dass diese beiden Systeme nicht konform sind mit der DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden). Der Bauherr wünscht sich jedoch, dass die Systeme für seinen öffentlich-rechtlichen EnEV-Nachweis abgebildet werden.

  2. Eingabe-Daten für Nachweis: In der DIN V 18599 hat unser Fragesteller jedoch nur die Möglichkeit der Eingabe von Kompressions- und Absorptionskältemaschinen gefunden. Der EnEV-Nachweis wird jedoch aus der Sicht des Planers erheblich verfälscht wenn er "nur" eine Kompressionskältemaschine berücksichtigt.

  3. Energiebedarf senken: Der Bauherr sich wünscht zudem, dass der Jahres-Primärenergiebedarf seines Gebäudes unter 100 kWh/(m²a) bleibt. Dies kann der Planer jedoch mit den aktuellen Eingaben für die Anlagentechnik gemäß DIN V 18599 nicht erreichen.

Fragen: Wie kann der Planer die beiden Systeme - freie Kühlung mit geothermischer Nutzung über das Grundwasser und eine adiabatische Kühlung der RLT Außenluft über die Befeuchtung der RLT-Abluft mit Wärmerückgewinnungssystem – im EnEV-Nachweis bestmöglich darstellen? Wie kann er den Einsatz dieser beiden nicht DIN-konformen Techniken begründen?

Antwort: 10.06.2009 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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