Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Vereinfachungen beim Berechnen
von EnEV-Nachweisen und Energieausweisen

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Kurzinfo:
Ein Diplom-Bauingenieur führt den EnEV-Nachweis für ein neues Büro- und Verwaltungsgebäude durch. Der geplante Neubau erfüllt die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) bei weitem aufgrund der Wärmeversorgung durch Fernwärme mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Bei den Nachweis-Berechnungen setzte sich der Bauingenieur zwangsläufig mit der Frage nach möglichen Vereinfachungen auseinander, ob bei der Zonierung, der Bautechnik oder der Anlagentechnik des Gebäudes. Muss er die Wärmegewinne über die opaken Bauteile berücksichtigen oder darf er sie vernachlässigen? Kann er für das Flachdach mit Gefälle nur die Mindestdicke der Wärmedämmschicht berücksichtigen? Der Bauingenieur fragt uns, wo die Grenze zwischen zulässiger und angebrachter Vereinfachung liegt.

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: Energieausweis, EnEV, Energieeinsparverordnung, Nachweis, EnEV-Nachweis, nachweisen, berechnen, rechnen, Berechnungsverfahren, vereinfachen, Vereinfachungen, zulässig, Bauherr, Planer, Vertrag, EnEV-Standard,

Chancen: Ein Diplom-Bauingenieur berechnet häufig für neue Gebäude Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) – EnEV-Nachweise. Für einen Auftraggeber führt er zurzeit den Nachweis für den Neubau eines Büro- und Verwaltungsgebäudes durch.

Praxis: Das geplante Büro- und Verwaltungsgebäude erfüllt bei weitem die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) aufgrund der Wärmeversorgung durch Fernwärme mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).

EnEV-Nachweis: Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) regelt in der Anlage 2 (Anforderungen an Nichtwohngebäude) wie der EnEV-Nachweis berechnet wird. In der Tabelle 3 (Randbedingungen für die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs Qp) sind für die Kenngröße „Solare Wärmegewinne über opake Bauteile“ die Randbedingungen folgendermaßen angegeben: „Bei der Bestimmung der solaren Wärmegewinne für das Referenzgebäude ist vereinfacht ein Wärmedurchgangskoeffizient U = 0,5 W/(m²∙K) anzusetzen, Emissionsgrad der Außenfläche für Wärmestrahlung ε = 0,8 Strahlungsabsorptionsgrad an opaken Oberflächen α = 0,5; für dunkle Dächer kann abweichend α = 0,8 angenommen werden.“

Probleme: Bei den Nachweis-Berechnungen für das geplante Büro- und Verwaltungsgebäude setzte sich der Bauingenieur zwangsläufig mit der Frage nach möglichen Vereinfachungen auseinander bei der Zonierung, der Bautechnik oder der Anlagentechnik. Er fragt sich, wo die Grenze zwischen zulässiger und angebrachter Vereinfachung liegt.
Der geplante Neubau erfüllt bei weitem die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV). Deshalb fragt sich der Bauingenieur ob er im EnEV-Nachweis auch die solaren Wärmegewinne über die opaken Bauteile zwingend berücksichtigen muss oder ob er diese vernachlässigen darf. Bei einer Vernachlässigung wäre aus seiner Sicht im Ergebnis ein verschwindend gering höherer Energiebedarf zu erwarten.

Fragen:

  1. Solare Wärmegewinne: Ist es zulässig - insbesondere bei EnEV-Nachweisen für Gebäude, die eindeutig die Anforderungen der Energieeinsparverordnung erfüllen - die solaren Wärmegewinne über deren opake Bauteile zu vernachlässigen?

  2. U-Werte Bauteile: Ist es in diesen Fällen auch zulässig, die U-Werte für Bauteile vereinfacht zu ermitteln, beispielsweise für ein Flachdach mit Gefälledämmung, als Vereinfachung nur die Mindestdämmstärke anzunehmen?

Antwort: 22.05.2009 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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