Aspekte:
Energieausweis, EnEV, EnEV-Nachweis, Bestand, Baubestand, Kindergarten,
Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Erweiterung, erweitern, Nutzfläche, Nachweis,
berechnen, Berechnung, DIN V 18599, Nutzungsprofil, Gruppenraum Schlafraum,
Chancen: Ein
Diplom-Bauingenieur hat den Auftrag erhalten für die Erweiterung eines
Kindergartens im Bestand die Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV
2007) durchzuführen und die entsprechenden Energieausweise auszustellen.
Praxis: Es handelt
sich um ein Bestandsgebäude, in dem sich ein Kindergarten befindet. Das Gebäude
wurde bereits teilweise energetisch saniert. Nun wird die Grundfläche um mehr
als 50 Quadratmeter (m²) erweitert.
Probleme: Die
Nutzfläche des Kindergartens wird zwar um mehr als 50 m² erweitert, dieses
stellt jedoch weniger als die Hälfte der bestehenden Nutzfläche dar. Gemäß den
Regeln der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) muss aus der Sicht unseres
Fragestellers nur der neue Gebäudeteil die Neubau-Anforderungen erfüllen. Für
die einzelnen Zonen, wie Gruppenräume, Schlafräume usw. hat unser Fragesteller
in der DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden), Teil 10
(Nutzungsrandbedingungen und Klimadaten) keine passenden Nutzungsprofile
gefunden.
Fragen: Muss der
Bauingenieur den energiesparrechtliche Nachweis gemäß EnEV 2007 für das gesamte
Kindergarten-Gebäude führen und dabei die DIN V 18599 (Energetische Bewertung
von Gebäuden) anwenden? Kann unser Fragesteller die Möglichkeit wahrnehmen und
nachweisen, dass bei der baulichen Erweiterung des Kindergartens die nach EnEV
zulässigen Werte um maximal 40 Prozent (%) überschritten werden? Müsste der
Bauingenieur die Nutzungsprofile für die einzelnen Zonen, wie Gruppenräume,
Schlafräume usw. selbst erarbeiten?
Antwort:
08.05.2009
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EnEV-Nachweis
für die Erweiterung eines Kindergartens
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