Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog EnEV-Nachweis für Umnutzung niedrig beheiztes Industriegebäude für normal beheizte Funktionsbereiche

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Kurzinfo: Energieausweis für Umbau im Nichtwohnbestand
Ein Bauingenieur plant den Umbau eines Industriegebäudes und soll auch die Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) führen. Der Auftraggeber hat vor Jahren die Umfahrt zwischen seinem 18 Meter hohen Verwaltungsgebäude und dem Nachbargebäude überdacht und die offenen Seiten geschlossen. Er will nun dieses dazumal entstandene 7 Meter hohe, niedrig beheizte Gebäude umnutzen und Prüfstände, Wareneingang, technische Geräte, usw. darin unterbringen. Ein neues Flachdach soll das alte geneigte Dach ersetzen und die Außenwände sollen gedämmt werden. Der Planer fragt uns wie er den Umbau und Ausbau gemäß EnEV planen und nachweisen soll und welche Konsequenzen sich ergeben, wenn die angestrebten Baumaßnahmen unter die verschärfte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) fallen.

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: Energieausweis, EnEV-Nachweis, Bestand, Baubestand, Nichtwohngebäude, Sanierung, Modernisierung, Flachdach, Außenwände, Industriebau, niedrig, beheizt, Umnutzung, umnutzen, EnEV 2007, EnEV 2009, Anforderungen, Nachweis, nachweisen

Chancen: Ein Bauingenieur plant den Umbau eines Industriegebäudes und soll auch die Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) führen.

Praxis: Ein Industriekunde des Ingenieurbüros hat auf seinem Areal ein mehrgeschossiges, 18 Meter (m) hohes Verwaltungsgebäude stehen, das von einer Umfahrt umgeben ist. Vor mehreren Jahren wurde diese 7 Meter hohe Umfahrt überdacht und die offenen Seiten geschlossen. So entstand eine Art neues Gebäude, welches bislang aufgrund seiner Funktion als niedrig beheizt galt. Der Eigentümer will nun dieses dazumal entstandene Gebäude umnutzen. Es soll nicht mehr niedrig beheizt werden und verschiedenen Funktionsbereichen dienen (Prüfstände, Wareneingang, technische Geräte, usw.).

Probleme: Zu diesem Zweck will der Eigentümer das Dach erneuern lassen. Das bislang gering geneigte Giebeldach wird zum Flachdach. Auch sollen im Zuge der Umnutzung die Außenwände und die Wand an das angrenzende Nachbargebäude gedämmt werden.
Sollte der Eigentümer den Bauantrag zu diesem Vorhaben erst am 1. Oktober 2009 oder später einreichen, gilt voraussichtlich die verschärfte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009).

Fragen: Handelt es sich bei den angestrebten baulichen Maßnahmen (neues Flachdach, Dämmung Außenwände, Änderung der Nutzung) um eine Änderung von Nichtwohngebäuden im Sinne der EnEV 2007, § 9 (Änderung von Gebäuden)? Wenn dieses zutrifft, kann der Ingenieur bei der Nachweis-Berechnung gemäß § 9, Absatz 3 (Änderung von Gebäuden) verfahren und nur den Wärmeschutz der Außenbauteile nachweisen und auf eine Gesamt-Bilanzierung verzichten?
Wenn die bauliche Maßnahmen unter die EnEV 2009 fallen, was müsste der Planer allgemein bei der Sanierung und insbesondere bei der Nachweis-Führung beachten?

Antwort: 29.04.2009 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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     Industriegebäude für normal beheizte Funktionsbereiche

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