Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV Nichtwohngebäude Beleuchtung in neuem Schulgebäude EnEV-gerecht
planen und im Bedarfs-Energieausweis nachweisen

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Kurzinfo: Energieausweis Neubau Nichtwohngebäude
Ein Planer begleitet den Entwurf für ein neues Schulgebäude, das im Laufe dieses Jahres gebaut wird. Für dieses Vorhaben soll er auch den Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) als öffentlich-rechtlichen Nachweis (EnEV-Nachweis) für den Bauantrag ausstellen. Im Zuge der Nachweisführung hat der Planer jedoch festgestellt, dass die entsprechende Vornorm DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) für Schulräume eine eingebaute Beleuchtungsstärke von 300 Lux (lx) vorsieht. Der beauftragte Fachplaner für Beleuchtungstechnik hat jedoch 400 lx pro Schulraum vorgesehen. Der Planer fragt sich welche Beleuchtungsstärke er in der Nachweis-Berechnung nach EnEV 2007 berücksichtigen soll - 300 oder 400 Lux.

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Aspekte: Energieausweis, Bedarf, EnEV-Nachweis, Neubau, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Schulbau, Schulgebäude, Beleuchtung, beleuchten, Beleuchtungstechnik, Fachplaner, EnEV, Energieeinsparverordnung, Klasse, Klassen, Klassenraum, Klassenräume,

Chancen: Ein Planer begleitet den Entwurf für ein neues Schulgebäude, das im Laufe dieses Jahres gebaut wird. Dafür soll er auch den Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) als öffentlich-rechtlichen EnEV-Nachweis für den Bauantrag ausstellen.

Praxis: Es handelt sich um ein neues Schulgebäude, das sich in der Planung befindet. Im Zuge der Nachweisführung hat unser Fragesteller festgestellt, dass die entsprechende Vornorm DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) für Schulräume eine eingebaute Beleuchtungsstärke von 300 Lux (lx) vorsieht.

Probleme: Der Fachplaner für die Beleuchtungstechnik hat jedoch eine Beleuchtungsstärke von 400 lx pro Schulraum vorgesehen. Der Planer fragt sich welche Beleuchtungsstärke er in der Nachweis-Berechnung nach EnEV 2007 berücksichtigen soll.

Fragen: Welche Beleuchtungsstärke sollte der Planer bei der Nachweisführung gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) für den neuen Schulbau berücksichtigen? Soll er für den Energieausweis gemäß EnEV 2007, § 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen), Absatz 1 die in der Norm vorgesehene Beleuchtungsstärke von 300 lx berücksichtigen, oder die vom Fachplaner vorgesehenen 400 lx?

Antwort: 17.04.2009 - nur für unsere Premium-News Abonnenten

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