Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV Nichtwohngebäude Konjunkturpaket II fördert die energetische Sanierung
von Bildungsbauten: Anforderungen und Nachweise

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Kurzinfo:
Das Konjunkturpaket II der Bundesregierung fördert die energetische Sanierung von Bildungsbauten im Bestand. Ein spezialisiertes Ingenieurbüro entwickelt u. a. auch Energiekonzepte und stellt Energie-Nachweise für Gebäude aus. Ein Architekt hat bei ihnen angefragt ob sie für die energetische Sanierung von Kindergarten, Schul- und Hochschulgebäuden die energetischen Nachweise ausarbeiten könne im Sinne der neuen finanziellen Fördermöglichkeiten. Einer der Ingenieure hat sich informiert und festgestellt, dass die sanierten Gebäude - gemäß dem Förderprogramm - mindestens die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) erfüllen müssen. Er stellt sich die Frage welchen energetischen Standard das modernisierte Bestandsgebäudes einhalten muss: wie ein Neubau oder wie ein sanierter Altbau? Auch interessiert ihn, wie er den Nachweis für den Förderantrag führen sollte und welche zusätzlichen Kennwerte – beispielsweise die CO2-Einsparung - gefordert sind.

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


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Chancen: Durch das Konjunkturpaket II fördert der Bund mit 10 Milliarden Euro die zukunftsorientierten Investitionen der Länder und Gemeinden – insbesondere der Kommunen - wobei die Hälfte der Mittel bereits 2009 abgerufen werden muss. Für Architektur- und Ingenieurbüros ergeben sich interessante Auftragsmöglichkeiten für die Planung und die Ausarbeitung von Energie-Nachweisen für die geförderten Sanierungsprojekte.
In dem vorgestellten Praxisfall hat ein Architekt bei einem spezialisierten Ingenieurbüro, das u. a. auch Energiekonzepte entwickelt Energie-Nachweise ausstellt, angefragt, ob sie für die energetische Sanierung von Schul- und Hochschulgebäuden die energetischen Nachweise ausarbeiten könnten gemäß der neuen Fördermöglichkeiten.

Praxis + Probleme: Die geltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) fordert bei Sanierungen im Bestand, dass gewisse Mindestanforderungen eingehalten werden. Im § 9 (Änderung von Gebäuden) sind diese Regen zusammengefasst. Da es sich bei den sanierten Bildungsbauten um Nichtwohngebäude handelt, dürfen sie bei Änderungen gemäß EnEV, Anlage 3 (Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen) Nr. 1 bis 6 die Anforderungen an Neubauten um maximal 40 Prozent (%) überschreiten. Alternativ kann auch nachgewiesen werden, dass die sanierten Außenbauteile die entsprechenden Anforderungen der EnEV an den Wärmeschutz im Bestand nicht überschreiten.
Ab 1. Oktober soll jedoch die verschärfte EnEV 2009 in Kraft treten.

Fragen:

  1. Welche Vorschriften sollte der Ingenieur bei der förderfähigen Sanierung eines Bildungsbaus – im Rahmen des Konjunkturpakets II – generell beachten?

  2. Welche Mindestanforderungen muss das sanierte Gebäude erfüllen, damit die Investition im Rahmen des zweiten Konjunkturpaketes gefördert wird?

  3. Wie muss der Ingenieur den Energie-Nachweis zur Unterstützung des Förderantrags führen?

  4. Muss der Ingenieur auch weitere energetische Kennwerte - beispielsweise die CO2-Einsparung - nachweisen?

Antwort: 15.04.2009 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart