Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV Nichtwohngebäude Sommerlichen Wärmeschutz bei Nichtwohngebäuden
gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) nachweisen

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Kurzinfo: Energieausweis für neues Nichtwohngebäude

Ein Bauingenieur plant für einen Auftraggeber ein dreigeschossiges, nach allen Himmelsrichtungen großzügig verglastes Bürogebäude. Die Fenster sind zweifach wärmeschutzverglast und manche Räume werden auch gekühlt. Der Bauingenieur soll für das Bürogebäude auch den energiesparrechtlichen Nachweis gemäß Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2007) führen. Dabei stellt sich die Frage, ob er den sommerlichen Wärmeschutz raumweise oder zonenweise nachweisen muss und ob er auch für die gekühlten Zonen den Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz führen soll.

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: Energieausweis, Bedarf, Bedarfsausweis, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Neubau, Verwaltungsbau, Verwaltungsgebäude, Büro, Bürogebäude, Bürohaus, Büroimmobilie, Fenster, Fensterband, Fensterbänder, verglast, Glas, Glasfassade, Wärmeschutzglas, Wärmeschutzverglasung, zweifach, doppelt, Energieeinsparverordnung, EnEV, 2007, Nachweis, nachweisen, sommerlicher, Wärmeschutz, DIN 4108 Teil 2,

Chancen: Ein Bauingenieur plant für einen Auftraggeber ein dreigeschossiges Bürogebäude. Er soll für das Gebäude auch den energiesparrechtlichen Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007), § 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen) Absatz 1 führen.

Praxis: Die geplante Büroimmobilie ist sehr großzügig verglast. Die Fensterbänder erstrecken sich entlang der Fassaden in alle Himmelsrichtungen. Die Verglasung besteht aus zweifachem Wärmeschutzglas. Manche Räume des Gebäudes werden auch gekühlt.

Probleme: Der Bauingenieur stellt sich die grundsätzliche Frage, ob er den sommerlichen Wärmeschutz bei Nichtwohngebäuden raumweise oder zonenweise nachweisen muss und ob er auch für die gekühlten Zonen des Bürogebäudes den Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz erbringen soll.

Fragen:

  1. Ist es richtig, dass der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes für Nichtwohngebäude gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) jeweils für eine gesamte Zone, d. h. nicht raumweise, durchgeführt wird?

  2. Ist auch für die gekühlten Zonen in Nichtwohngebäuden der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes erforderlich?

Antwort: 06.04.2009 - nur für unsere Premium-News Abonnenten

Antwort im Premium-Bereich Energieausweis Nichtwohngebäude: Sommerlichen Wärmeschutz
     gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) nachweisen

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