Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV Nichtwohngebäude

EnEV-Nachweis und Energieausweis
für neu geplantes Feuerwehrgerätehaus

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Kurzinfo: Energieausweis Bedarf Nichtwohngebäude
Eine Architektin soll für ein neu geplantes Feuerwehrgerätehaus den energiesparrechtlichen Nachweis führen und den Energieausweis nach EnEV ausstellen. Das gesamte Gebäude besteht aus einer Fahrzeughalle und dem anschließenden Bereich mit Aufenthaltsräumen, Besprechungsraum und dem Kommandantenbüro. Die Fahrzeughalle wird unter 12 Grad Celsius (°C) beheizt. Die übrigen Räume werden auf normale Innentemperaturen beheizt. Wie sollte die Architektin den EnEV-Nachweis führen?

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: Nichtwohngebäude, Nichtwohnungsbau, Nichtwohnbau, Neubau, Feuerwehr, Feuerwehrgeräte, Feuerwehrgerätehaus, Fahrzeug, Fahrzeuge, Fahrzeughalle, Aufenthaltsraum, Aufenthaltsräume, Besprechung, Besprechungsraum, Kommandant, Büro, Kommandantenbüro, Energieeinsparverordnung, EnEV, Nachweis, energiesparrechtlich, öffentlich-rechtlich, § 16, Ausstellung, Verwendung, Energieausweise, Innenraum, Innenraumtemperatur, 12 Grad Celsius, unter 12°C beheizt

Chancen: Eine Architektin soll für ein neu geplantes Feuerwehrgerätehaus den energiesparrechtlichen Nachweis führen: Sie soll den Bedarfs-Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007), § 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen), Absatz 1 ausstellen.

Praxis: Das gesamte Gebäude besteht aus einer Fahrzeughalle und dem anschließenden Bereich mit Aufenthaltsräumen, Besprechungsraum und dem Kommandantenbüro.

Probleme: Die Fahrzeughalle wird unter 12 Grad Celsius (°C) beheizt. Die übrigen Räume werden auf normale Innentemperaturen beheizt.

Fragen: Wie muss die Architektin den Energieausweis erstellen?
Sollte sie in diesem Fall den energiesparrechtlichen Nachweis nur über den Aufenthaltsbereich des Feuerwehrgerätehauses führen?

Antwort: 17.03.2009 - nur für unsere Premium-News Abonnenten

Antwort im Premium-Bereich Energieausweis für neues Feuerwehrgerätehaus

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© 1999-2010 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart