Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieausweis Verbrauch im Bestand:
Warmwasser im Verbrauchsausweis berücksichtigen

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Kurzinfo: Energieausweis Verbrauch im Bestand
Ein Architekt und Energieberater stellt auch Verbrauchs-Energieausweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) aus. Im Verbrauchsausweis für Wohngebäude, kann der Aussteller den Warmwasser-Verbrauch mit einbeziehen oder ggf. ausklammern. Gibt es einen Grund des Gesetzgebers im Falle der dezentralen Warmwassererwärmung durch Strom, nicht auch wie bei einheitlichen Energieträgern die sonst üblich nach Witterungsbereinigung wieder pauschal 18 Prozent (%) aufzuschlagen?

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Aspekte: Energieausweis, Verbrauch, Verbrauchs-Ausweis, Verbrauchsausweis, Wohngebäude, bestand, Wohnbestand, Wohnhaus, Wohnimmobilie, Verbrauch, Energieerbrauch, Heizung, Warmwasser, Warmwasserverbrauch, EnEV, EnEV 2007, Energieeinsparverordnung, Muster, Energieausweis, Wohngebäude

Chancen: Ein Architekt ist auch als Energieberater sowie als Aussteller von Energieausweisen gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) tätig. Für seine Auftraggeber stellt er auch häufig Energieausweise auf der Grundlage des Energieverbrauchs aus, wenn diese ihre Gebäude oder Teile davon verkaufen oder neu vermieten wollen.

Praxis: Wer als Aussteller einen Verbrauchs-Energieausweis nach EnEV 2007 für ein Wohngebäude im Bestand ausstellt, kann den Warmwasser-Verbrauch entweder mit einbeziehen oder, wenn es die Umstände erfordern, auch ausklammern. Für den zweiten Fall muss der Aussteller im Formular „Energieausweis für Wohngebäude“ der EnEV auf der dritten Seite das Kästchen „Warmwasser nicht enthalten“ ankreuzen.

Unserem Fragesteller fiel auf, dass die Software, die er für die Erstellung des Energieausweis einsetzt, dieses Kreuzchen automatisch setzt, wenn er aufgrund ausschließlicher Erzeugung über Durchlauferhitzer (Strom) der Anteil am erfassten Energieverbrauch für die Heizung (hier Gas) von Standard 18 Prozent (%) auf 0 % setzt.

Probleme: Der Architekt stellt sich die Frage, aus welchem Grund die EnEV bei dezentraler Warmwassererzeugung durch Strom, nicht wie bei einheitlichem Energieträger (z.B. Gas für Heizung und Warmwasser) verfährt.

Aus der Sicht unseres Fragestellers wäre zumindest eine Vergleichbarkeit des primär ins Auge springenden Energieverbrauchskennwert dadurch sichergestellt. Als paradox am Energieverbrauchsausweis wertet er auch die Tatsache, dass über der tabellarische Auflistung des erfassten Verbrauchs dann auch wieder "Energieverbrauch - Heizung und Warmwasser" steht, obwohl im vorher geschilderten Praxisfall der Energieverbrauch für Warmwasser explizit ausgeklammert wurde.

Das führt aus der Sicht unseres Fragestellers zur völligen Verwirrung selbst derjenigen Energieausweis-Leser, die vorher registriert haben, dass bei "Warmwasserverbrauch nicht erfasst" ein Häkchen gesetzt wurde.

Fragen: Gibt es einen Grund des Gesetzgebers im Falle der dezentralen Warmwassererwärmung durch Strom, nicht auch wie bei einheitlichen Energieträgern (beispielsweise Gas für Heizung und Warmwasser) die sonst üblich nach Witterungsbereinigung wieder pauschal 18 % aufzuschlagen?

Antwort: 03.03.2009 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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