Aspekte:
Energieausweis, Verbrauch, Verbrauchs-Ausweis, Verbrauchsausweis,
Wohngebäude, bestand, Wohnbestand, Wohnhaus, Wohnimmobilie, Verbrauch,
Energieerbrauch, Heizung, Warmwasser, Warmwasserverbrauch, EnEV, EnEV 2007,
Energieeinsparverordnung, Muster, Energieausweis, Wohngebäude
Chancen: Ein
Architekt ist auch als Energieberater sowie als Aussteller von Energieausweisen
gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) tätig. Für seine Auftraggeber stellt
er auch häufig Energieausweise auf der Grundlage des Energieverbrauchs aus, wenn
diese ihre Gebäude oder Teile davon verkaufen oder neu vermieten wollen.
Praxis: Wer als
Aussteller einen Verbrauchs-Energieausweis nach EnEV 2007 für ein Wohngebäude im
Bestand ausstellt, kann den Warmwasser-Verbrauch entweder mit einbeziehen oder,
wenn es die Umstände erfordern, auch ausklammern. Für den zweiten Fall muss der
Aussteller im Formular „Energieausweis für Wohngebäude“ der EnEV auf der dritten
Seite das Kästchen „Warmwasser nicht enthalten“ ankreuzen.
Unserem Fragesteller fiel auf, dass die Software,
die er für die Erstellung des Energieausweis einsetzt, dieses Kreuzchen
automatisch setzt, wenn er aufgrund ausschließlicher Erzeugung über
Durchlauferhitzer (Strom) der Anteil am erfassten Energieverbrauch für die
Heizung (hier Gas) von Standard 18 Prozent (%) auf 0 % setzt.
Probleme: Der
Architekt stellt sich die Frage, aus welchem Grund die EnEV bei dezentraler
Warmwassererzeugung durch Strom, nicht wie bei einheitlichem Energieträger (z.B.
Gas für Heizung und Warmwasser) verfährt.
Aus der Sicht unseres Fragestellers wäre zumindest
eine Vergleichbarkeit des primär ins Auge springenden Energieverbrauchskennwert
dadurch sichergestellt. Als paradox am Energieverbrauchsausweis wertet er auch
die Tatsache, dass über der tabellarische Auflistung des erfassten Verbrauchs
dann auch wieder "Energieverbrauch - Heizung und Warmwasser" steht, obwohl im
vorher geschilderten Praxisfall der Energieverbrauch für Warmwasser explizit
ausgeklammert wurde.
Das führt aus der Sicht unseres Fragestellers zur
völligen Verwirrung selbst derjenigen Energieausweis-Leser, die vorher
registriert haben, dass bei "Warmwasserverbrauch nicht erfasst" ein Häkchen
gesetzt wurde.
Fragen: Gibt es einen
Grund des Gesetzgebers im Falle der dezentralen Warmwassererwärmung durch Strom,
nicht auch wie bei einheitlichen Energieträgern (beispielsweise Gas für Heizung
und Warmwasser) die sonst üblich nach Witterungsbereinigung wieder pauschal 18 %
aufzuschlagen?
Antwort:
03.03.2009 -
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Energieausweis
Verbrauch: Warmwasser berücksichtigen
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