Aspekte:
Energieausweis, Bedarf, EnEV, Wohnbau, Wohnungsbau, Wohngebäude, Bestand,
Wohnbestand, Wohnungsbaugesellschaft, sanieren, Sanierung, KfW-Förderung,
Antrag, Fördergeld, Dachraum, unbeheizt, dämmen, Dämmung, Pflicht, Dämmpflicht,
EnEV 2009, Sachverständiger, Schallschutz, Wärmeschutz,
Chancen: Ein
Diplomingenieur soll als Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz den
Energieausweis auf Bedarfsbasis für eine Wohnungsbaugesellschaft ausstellen. Die
Eigentümerin benötigt den Energieausweis als Nachweis, weil sie bei der
KfW-Förderbank finanzielle Fördermittel für die energetische Sanierung ihres
Wohnhauses beantragen will.
Praxis: Es handelt
sich um ein Wohngebäude im Bestand. Das nicht ausgebaute Dachgeschoss des
Wohnhauses wird bisher als Trockenboden genutzt. Unser Fragesteller soll für das
Wohngebäude einen Energieausweis auf der Grundlage des berechneten
Energiebedarfs ausstellen.
Probleme: Die
Besitzerin des Bestandsgebäudes - eine Wohnungsbaugesellschaft mit mehreren
gleichen Wohngebäuden - dämmt seit Jahren die Dachfläche über dem nichtbeheizten
Trockenboden und NICHT die Deckenplatte zu den darunterliegenden Wohnungen. Die
Dachräume werden dabei in die beheizte Fläche einbezogen. Eine vorgeschlagene
Dämmung der Bodenflächen hat die Wohnungsbaugesellschaft jedoch abgelehnt.
Unser Fragesteller weiß, dass eine verschärfte Energieeinspar-Verordnung (EnEV
2009) geplant ist und stellt sich die Frage, inwieweit sie diesen Fall betreffen
wird.
Fragen: Könnte sich -
nach dem Inkrafttreten einer verschärften EnEV 2009 – für die
Wohnungsbaugesellschaft die Pflicht ergeben, dass sie die obersten
Geschossdecke, als begehbaren Deckenbereich, zusätzlich dämmen muss?
Antwort:
26.01.2009 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis Wohnbestand für KfW-Förderantrag:
Zusätzliche Decken-Dämmpflichten nach EnEV 2009?
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