Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieausweis Wohnbestand für KfW-Förderantrag
Zusätzliche Decken-Dämmpflicht nach EnEV 2009?

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Kurzinfo: Energieausweis Bedarf im Wohnbestand

Ein Diplomingenieur soll für eine Wohnungsbaugesellschaft den Energieausweis für ein Wohnhaus im Bestand ausstellen. Den Energieausweis benötigt die Besitzerin als Nachweis zu einem Antrag für KfW-Fördergelder für die Sanierung des Wohnhauses. Das nicht ausgebaute Dachgeschoss nutzen die Bewohner als Trockenboden. Die Eigentümer weigern sich die Bodendecke des Dachraumes zu dämmen. Könnte sich - nach dem Inkrafttreten einer verschärften Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) – für die Wohnungsbaugesellschaft die Pflicht ergeben, dass sie die obersten Geschossdecke zusätzlich dämmen muss?

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Chancen: Ein Diplomingenieur soll als Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz den Energieausweis auf Bedarfsbasis für eine Wohnungsbaugesellschaft ausstellen. Die Eigentümerin benötigt den Energieausweis als Nachweis, weil sie bei der KfW-Förderbank finanzielle Fördermittel für die energetische Sanierung ihres Wohnhauses beantragen will.

Praxis: Es handelt sich um ein Wohngebäude im Bestand. Das nicht ausgebaute Dachgeschoss des Wohnhauses wird bisher als Trockenboden genutzt. Unser Fragesteller soll für das Wohngebäude einen Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausstellen.

Probleme: Die Besitzerin des Bestandsgebäudes - eine Wohnungsbaugesellschaft mit mehreren gleichen Wohngebäuden - dämmt seit Jahren die Dachfläche über dem nichtbeheizten Trockenboden und NICHT die Deckenplatte zu den darunterliegenden Wohnungen. Die Dachräume werden dabei in die beheizte Fläche einbezogen. Eine vorgeschlagene Dämmung der Bodenflächen hat die Wohnungsbaugesellschaft jedoch abgelehnt.
Unser Fragesteller weiß, dass eine verschärfte Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2009) geplant ist und stellt sich die Frage, inwieweit sie diesen Fall betreffen wird.

Fragen: Könnte sich - nach dem Inkrafttreten einer verschärften EnEV 2009 – für die Wohnungsbaugesellschaft die Pflicht ergeben, dass sie die obersten Geschossdecke, als begehbaren Deckenbereich, zusätzlich dämmen muss?

Antwort: 26.01.2009 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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