Aspekte:
Energieausweis, Schule, Schulbau, Schulgebäude, Bestand, Baubestand, Anbau,
Erweiterung, erweitern, EnEV-Nachweis, Bedarf, Energiebedarf,
energiesparrechtlicher Nachweis, Landesbauordnung, Nachweis, EnEV,
Energie-Nachweis, Energieeinsparverordnung, Bauantrag, DIN V 18599,
energetische, Bewertung, Nichtwohngebäude, Gebäudeenergieberater, Energieberater
Chancen: Ein
Gebäudeenergieberater begleitet die Planung für die Erweiterung eines
bestehenden Schulgebäudes.
Praxis + Probleme:
Es ist die Erweiterung eines bestehenden Schulgebäudes geplant. Die
Bestandserweiterung wurde als Bauantrag im Oktober 2008 eingereicht. Somit gilt
die Energieeinsparverordnung EnEV 2007.
Fragen:
1. Muss der Energieausweis als
energiesparrechtlicher Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) nach der
neuen DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) berechnet werden?
2. Muss der Energieausweis für das gesamte
Schulgebäude – Bestandsgebäude samt neuem Anbau - oder nur für den Anbau
erstellt werden?
Antwort:
26.01.2009
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Energieausweis
für Anbau an Schulgebäude - EnEV-Nachweis
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