Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieausweis für Anbau an Schulgebäude
Energiesparrechtlicher Nachweis nach EnEV

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Kurzinfo: Energieausweis Bedarf für Nichtwohnbestand
Ein Gebäudeenergieberater begleitet die Planung für die Erweiterung eines bestehenden Schulgebäudes. Die Bestands-Erweiterung wurde als Bauantrag im Oktober 2008 eingereicht. Somit gilt die Energieeinsparverordnung EnEV 2007. Muss der Energieausweis - als EnEV-Nachweis - nach der neuen DIN V 18599 berechnet werden? Muss der Energieausweis für das gesamte Schulgebäude oder nur für den Anbau erstellt werden?

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Aspekte: Energieausweis, Schule, Schulbau, Schulgebäude, Bestand, Baubestand, Anbau, Erweiterung, erweitern, EnEV-Nachweis, Bedarf, Energiebedarf, energiesparrechtlicher Nachweis, Landesbauordnung, Nachweis, EnEV, Energie-Nachweis, Energieeinsparverordnung, Bauantrag, DIN V 18599, energetische, Bewertung, Nichtwohngebäude, Gebäudeenergieberater, Energieberater

Chancen: Ein Gebäudeenergieberater begleitet die Planung für die Erweiterung eines bestehenden Schulgebäudes.

Praxis + Probleme: Es ist die Erweiterung eines bestehenden Schulgebäudes geplant. Die Bestandserweiterung wurde als Bauantrag im Oktober 2008 eingereicht. Somit gilt die Energieeinsparverordnung EnEV 2007.

Fragen:

1. Muss der Energieausweis als energiesparrechtlicher Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) nach der neuen DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) berechnet werden?

2. Muss der Energieausweis für das gesamte Schulgebäude – Bestandsgebäude samt neuem Anbau - oder nur für den Anbau erstellt werden?

Antwort: 26.01.2009  - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

Antwort im Premium-Bereich Energieausweis für Anbau an Schulgebäude - EnEV-Nachweis

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart