Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Verbrauchs-Energieausweis für Wohnbestand
Bezugsfläche für die Nachweis-Berechnung ermitteln

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Kurzinfo: Energieausweis Verbrauch Wohnbestand

Ein Energieberater soll für ein Wohngebäude im Bestand einen Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) auf der Grundlage des Energieverbrauchs erstellen. Muss, kann oder darf der Energieberater die unbeheizten Räume aus der Wohnfläche abziehen? Welche weiterführenden Quellen oder Fachliteratur könnte hier weiterhelfen?

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Aspekte: Energieausweis, Verbrauch, Wohngebäude, Wohnbestand, bestehende Gebäude, Berechnung, berechnen, Gebäudenutzfläche, GNF, Wohnfläche, WF, Wohnflächenverordnung, WoFlV, Betriebskosten, ausstellen, erstellen, Aussteller, Verbrauchs-Ausweis

Chancen: Ein Energieberater soll für ein Wohngebäude im Bestand einen Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) auf der Grundlage des Energieverbrauchs erstellen.

Praxis: Gemäß EnEV § 19 „Ausstellung auf der Grundlage des Energieverbrauchs“ Abs. 2 Satz 2 kann er die Wohnfläche als Basis der Gebäudenutzfläche verwenden. Die Wohnfläche kann er dafür nach der Wohnflächenverordnung oder der II. Berechnungsverordnung ermitteln.

Nach der angesprochenen Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche gehören zur Wohnfläche folgende Grundflächen, wobei dem Fragesteller insbesondere der zweite Absatz auffiel: "Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von
1. Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie
2. Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen,
wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören."

Die Wohnflächenverordnung regelt die Anrechnung der Grundflächen im § 4 "Anrechnung der Grundflächen". Unser Fragesteller fasst zusammen, dass er demnach die Grundflächen als Bestandteile der Wohnfläche zusammenrechnen muss:
- unbeheizte geschlossenen Räume zu 50 Prozent (%) und
- offene Räume „in der Regel“ zu 25 %, maximal 50 %.

Probleme: Aussteller von Verbrauchs-Energieausweisen im Wohnbestand müssen gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) die Gebäudenutzfläche (GNF) als Bezugsfläche berücksichtigen. Die GNF können sie dabei aus der Wohnfläche (WF) ermitteln, dafür stellt ihnen die EnEV eine vereinfachte Formel bereit. Die WF können sie wiederum aus der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnen. Allerdings müssen sie gemäß WoFlV auch nichtbeheizte Räume wie Wintergärten usw. mit berücksichtigen. Es stellt sich die Frage, ob dieses Vorgehen nicht im Widerspruch zur EnEV steht, die nur beheizte Räume berücksichtigt.

Fragen: Muss, kann oder darf der Energieberater die unbeheizten Räume aus der Wohnfläche abziehen? Welche weiterführenden Quellen oder Fachliteratur könnte hier weiterhelfen?

Antwort: 22.09.2008 -  - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

Pdf-Format Verbrauchs-Energieausweis für Wohnbestand:
     Bezugsfläche für die Nachweis-Berechnung ermitteln

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