Aspekte:
Energieausweis, Verbrauch, Wohngebäude, Wohnbestand, bestehende Gebäude,
Berechnung, berechnen, Gebäudenutzfläche, GNF, Wohnfläche, WF,
Wohnflächenverordnung, WoFlV, Betriebskosten, ausstellen, erstellen, Aussteller,
Verbrauchs-Ausweis
Chancen: Ein
Energieberater soll für ein Wohngebäude im Bestand einen Energieausweis gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) auf der Grundlage des Energieverbrauchs
erstellen.
Praxis: Gemäß EnEV § 19
„Ausstellung auf der Grundlage des Energieverbrauchs“ Abs. 2 Satz 2 kann er die
Wohnfläche als Basis der Gebäudenutzfläche verwenden. Die Wohnfläche kann er
dafür nach der Wohnflächenverordnung oder der II. Berechnungsverordnung
ermitteln.
Nach der angesprochenen Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche gehören zur
Wohnfläche folgende Grundflächen, wobei dem Fragesteller insbesondere der zweite
Absatz auffiel: "Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von
1. Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen
Räumen sowie
2. Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen,
wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören."
Die Wohnflächenverordnung regelt die Anrechnung der Grundflächen im § 4
"Anrechnung der Grundflächen". Unser Fragesteller fasst zusammen, dass er
demnach die Grundflächen als Bestandteile der Wohnfläche zusammenrechnen muss:
- unbeheizte geschlossenen Räume zu 50 Prozent (%) und
- offene Räume „in der Regel“ zu 25 %, maximal 50 %.
Probleme: Aussteller von
Verbrauchs-Energieausweisen im Wohnbestand müssen gemäß Energieeinsparverordnung
(EnEV 2007) die Gebäudenutzfläche (GNF) als Bezugsfläche berücksichtigen. Die
GNF können sie dabei aus der Wohnfläche (WF) ermitteln, dafür stellt ihnen die
EnEV eine vereinfachte Formel bereit. Die WF können sie wiederum aus der
Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnen. Allerdings müssen sie gemäß WoFlV auch
nichtbeheizte Räume wie Wintergärten usw. mit berücksichtigen. Es stellt sich
die Frage, ob dieses Vorgehen nicht im Widerspruch zur EnEV steht, die nur
beheizte Räume berücksichtigt.
Fragen: Muss, kann oder darf
der Energieberater die unbeheizten Räume aus der Wohnfläche abziehen? Welche
weiterführenden Quellen oder Fachliteratur könnte hier weiterhelfen?
Antwort: 22.09.2008 -
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Verbrauchs-Energieausweis für Wohnbestand:
Bezugsfläche für die Nachweis-Berechnung ermitteln
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