Aspekte:
Energieausweis, Verbrauch, Verbrauchsausweis, Bedarfsausweis, Bedarf, EnEV,
Energieeinsparverordnung, Bestand, gemischte, Nutzung, Mischnutzung,
Nichtwohnbestand, Einkaufszentrum, Verkaufsläden, Verkaufsladen, Beleuchtung,
eingebaut, Stromverbrauch, Flur, Treppe, Aufzug, Daten, Verbrauchsdaten,
Energieberater, Energieausweis-Aussteller
Chancen: Ein
Diplom-Ingenieur ist auch als Energieberater tätig. Für ein Wohngebäude mit
Einkaufszentrum soll er verbrauchsbasierte Energieausweise ausstellen.
Praxis: Die Gesamtnutzfläche des Gebäudes
beträgt 7.500 Quadratmeter (m²). Ein Drittel davon wird als Wohnungen genutzt
und die restliche Fläche dient als Einkaufszentrum mit Verkaufläden für Blumen,
Bekleidung sowie Apotheke, Frisör, Ärzte, Eisdiele, Zoohandlung usw. Die Läden
sind auch mit fest eingebauter Beleuchtung ausgestattet.
Probleme: Der Auftraggeber hat
dem Energieberater jedoch nur die Daten für den Stromverbrauch für die
Beleuchtung der Flure, Aufzüge, Fahrtreppen usw. des Einkaufszentrums
bereitgestellt. Es stellt sich die Frage, ob der Aussteller des
Verbrauchs-Ausweises für das Einkaufszentrum auch die Beleuchtung der einzelnen
Läden mit einbeziehen muss, oder ob es ausreicht, dass er die vorliegenden
Verbrauchsdaten für die Beleuchtung der allgemein genutzten Bereiche
berücksichtigt.
Frage: Muss der Aussteller eines
Verbrauchs-Energieausweises für ein Einkaufszentrum auch den Stromverbrauch für
die fest eingebaute Beleuchtung der einzelnen Verkaufsläden mit einbeziehen oder
ist es ausreichend, wenn er die vorhandene Strom-Abrechnung für die Beleuchtung
der allgemein genutzten Bereiche des Einkaufszentrums berücksichtigt?
Antwort:
13.09.2008
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Energieausweis
für Wohngebäude mit Einkaufszentrum
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