Energieausweis und EnEV 2007

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Praxis-Dialog Baulichen Mindestwärmeschutz gewährleisten: Wann
gilt die EnEV und wann gilt die Norm DIN 4108 Teil 2?

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Kurzinfo: Wärmeschutz nach EnEV und DIN-Normen

In der Beratungs- und Planungspraxis müssen Architekten, Ingenieure, Planer und Energieberater die energiesparrechtlichen Vorgaben kennen und beachten. Von ganz besonderer Bedeutung ist der Wärmeschutz der Gebäudehülle. In den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) werden die maximal zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten aufgeführt und in der DIN-Norm 4108 Teil 2 die Mindestwerte für die Wärmedurchgangswiderstände der Bauteile gelistet. Wann gelten die EnEV-Anforderungen und wann gelten die DIN-Vorgaben in der Planungs- und Bau-Praxis?

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: Energieeinsparung, Außenhülle, Gebäude, Wärmeschutz, Wärmedämmung, Anforderungen, Regelungen, Norm-Werte, Energieeinsparverordnung EnEV 2007, Mindestwärmeschutz, Außenbauteile, DIN 4108 Teil 2, Neubau, Bestand, Feuchteschutz, Decken und Wände gegen unbeheizte Räume oder Erdreich

Chancen: Für Architekten, Planer und Energieberater eröffnet die Modernisierung von energetisch unsanierten Gebäuden im Bestand ein enormes Auftrags-Potential. Angesichts der staatlichen Förderung lohnt es sich, sich kundig zu machen und sich potentiellen Auftraggebern als Spezialist anzubieten.

Praxis: In der Beratungs- und Planungspraxis müssen Architekten, Ingenieure, Planer und Energieberater die energiesparrechtlichen Vorgaben kennen und beachten. Von ganz besonderer Bedeutung ist in unseren Breitengraden der Wärmeschutz der Außenhülle von Gebäude. Als wärmeabgebende, thermische Begrenzung des beheizten Gebäudevolumens muss sie in der Heizperiode gewährleisten, dass möglicht wenig Wärme aus dem Inneren des Gebäudes nach außen verlorengeht. Die Konstruktion und der Aufbau der Bauteile müssen einen möglicht hohen Wärmeübergangswiderstand aufweisen.

Probleme: In den energiesparrechtlichen Vorgaben der geltenden Energieeinsparverordnung EnEV werden die maximal zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten aufgeführt und in der DIN 4108 Teil 2 die Mindestwerte für die Wärmedurchgangswiderstände der Bauteile aufgelistet. Es stellt sich nun die Frage wie die EnEV-Anforderungen und die Regelungen der DIN-Normen in der praktischen Bau-Beratung und -Planung zu beachten sind.

Fragen:

  1. In welchem Fall ist der Mindestwärmeschutz nach Anlage 3, Tabelle 1 der EnEV 2007 als Planungsvorgabe einzuhalten?

  2. Wann gelten die Vorgaben zum Mindestwärmeschutz der DIN 4108-2 Tabelle 3?

  3. Sind die Vorgabe zum Mindestwärmeschutz der DIN 4108 Teil 2, Tabelle 3 für Praxis von geringerer Bedeutung, da sie durch die (strengeren) Vorgaben der EnEV 2007, Anlage 3, Tabelle 1 "überboten" werden?

Antwort: 08.02.2008  - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart