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Aspekte:
Energieeinsparung, Außenhülle, Gebäude, Wärmeschutz, Wärmedämmung,
Anforderungen, Regelungen, Norm-Werte, Energieeinsparverordnung EnEV 2007,
Mindestwärmeschutz, Außenbauteile, DIN 4108 Teil 2, Neubau, Bestand,
Feuchteschutz, Decken und Wände gegen unbeheizte Räume oder Erdreich
Problem + Praxis: In der Beratungs- und
Planungspraxis müssen Architekten, Ingenieure, Planer und Energieberater die
energiesparrechtlichen Vorgaben kennen und beachten. Von ganz besonderer
Bedeutung ist in unseren Breitengraden der Wärmeschutz der Außenhülle von
Gebäude.
Als wärmeabgebende, thermische Begrenzung des
beheizten Gebäudevolumens muss sie in der Heizperiode gewährleisten, dass
möglicht wenig Wärme aus dem Inneren des Gebäudes nach außen verlorengeht. Die
Konstruktion und der Aufbau der Bauteile müssen einen möglicht hohen
Wärmeübergangswiderstand aufweisen.
In den energiesparrechtlichen Vorgaben der
geltenden Energieeinsparverordnung EnEV werden die maximal zulässigen
Wärmedurchgangskoeffizienten aufgeführt und in der DIN 4108 Teil 2 die
Mindestwerte für die Wärmedurchgangswiderstände der Bauteile aufgelistet. Es
stellt sich nun die Frage wie die EnEV-Anforderungen und die Regelungen der
DIN-Normen in der praktischen Bau-Beratung und -Planung zu beachten sind.
Fragen:
-
In
welchem Fall ist der Mindestwärmeschutz nach Anlage 3, Tabelle 1
der EnEV 2007 als Planungsvorgabe einzuhalten?
-
Wann
gelten die Vorgaben zum Mindestwärmeschutz der DIN 4108-2
Tabelle 3?
-
Sind
die Vorgabe zum Mindestwärmeschutz der DIN 4108 Teil 2, Tabelle
3 für Praxis von geringerer Bedeutung, da sie durch die
(strengeren) Vorgaben der EnEV 2007, Anlage 3, Tabelle 1
"überboten" werden?
ANTWORTEN vom
08.02.2008, Autor: Ernst Merkschien, Geschäftsführer e&u
energiebüro gmbh, Bielefeld
Baulichen
Mindestwärmeschutz gewährleisten
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