Energieausweis und EnEV 2007

. Mindestwärmeschutz EnEV und DIN 4108-2
Praxis-Dialog Anforderungen der EnEV 2007 und DIN 4108-2 beachten:
Baulichen Mindestwärmeschutz gewährleisten .
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Aspekte:
Energieeinsparung, Außenhülle, Gebäude, Wärmeschutz, Wärmedämmung, Anforderungen, Regelungen, Norm-Werte, Energieeinsparverordnung EnEV 2007, Mindestwärmeschutz, Außenbauteile, DIN 4108 Teil 2, Neubau, Bestand, Feuchteschutz, Decken und Wände gegen unbeheizte Räume oder Erdreich

Problem + Praxis: In der Beratungs- und Planungspraxis müssen Architekten, Ingenieure, Planer und Energieberater die energiesparrechtlichen Vorgaben kennen und beachten. Von ganz besonderer Bedeutung ist in unseren Breitengraden der Wärmeschutz der Außenhülle von Gebäude.

Als wärmeabgebende, thermische Begrenzung des beheizten Gebäudevolumens muss sie in der Heizperiode gewährleisten, dass möglicht wenig Wärme aus dem Inneren des Gebäudes nach außen verlorengeht. Die Konstruktion und der Aufbau der Bauteile müssen einen möglicht hohen Wärmeübergangswiderstand aufweisen.

In den energiesparrechtlichen Vorgaben der geltenden Energieeinsparverordnung EnEV werden die maximal zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten aufgeführt und in der DIN 4108 Teil 2 die Mindestwerte für die Wärmedurchgangswiderstände der Bauteile aufgelistet. Es stellt sich nun die Frage wie die EnEV-Anforderungen und die Regelungen der DIN-Normen in der praktischen Bau-Beratung und -Planung zu beachten sind.

Fragen:

  1. In welchem Fall ist der Mindestwärmeschutz nach Anlage 3, Tabelle 1 der EnEV 2007 als Planungsvorgabe einzuhalten?

  2. Wann gelten die Vorgaben zum Mindestwärmeschutz der DIN 4108-2 Tabelle 3?

  3. Sind die Vorgabe zum Mindestwärmeschutz der DIN 4108 Teil 2, Tabelle 3 für Praxis von geringerer Bedeutung, da sie durch die (strengeren) Vorgaben der EnEV 2007, Anlage 3, Tabelle 1 "überboten" werden?

ANTWORTEN vom 08.02.2008, Autor: Ernst Merkschien, Geschäftsführer e&u energiebüro gmbh, Bielefeld

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Kurzinfo: Energieausweis und EnEV 2007/2008 Merkblatt: Energie-Nachweise für Gebäude

Wichtige Hinweise: Dieses ist eine nichtamtliche EnEV-Fassung ohne Gewähr.

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© 1999-2007 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart