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Aspekte:
Nichtwohnungsbau, Nichtwohngebäude, Produktionshalle, normal beheizt,
Innentemperatur über 19°C, Erweiterung, Bestand, Anforderungen Wärmeschutz,
Mindestwärmeschutz, Bodenplatte, Decke, Erdreich, Anforderungen EnEV 2007,
Anforderung DIN 4108-2
Problem + Praxis: Ein Bauingenieur plant
für einen Auftraggeber die Erweiterung einer Produktionshalle. Diese soll
zukünftig normal beheizt werden, d.h. auf über 19 Grad Celsius (°C)
Innentemperatur in der Heizperiode. Bei dem Bauvorhaben wird die Bodenplatte der
Produktionshalle, die an das Erdreich grenzt, um etliche Quadratmeter erweitert.
Aus der Sicht des Fragestellers wären die
wärmeschutzrechtlichen Vorgaben der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV
2007) Anlage 3 einzuhalten, da es sich um die Änderung eines Gebäudes handelt
und die Bodenplatte als Decke gegen das Erdreich anzusehen sei.
Andererseits stellte der Fragesteller auch fest,
dass in der Norm DIN 4108, Teil 2, „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in
Gebäuden“ unter Punkt 5. "Mindestanforderungen an den Wärmeschutz
wärmeübertragende Bauteile" in der Tabelle 3 in den Zeilen 7 und 8 die Werte für
den "unteren Abschluss nicht unterkellerter Aufenthaltsräume
Wärmedurchlasswiderstand von maximal 0,9 m²K/W“ angegeben wird.
Es stellt sich nun die Frage, welcher
Mindestwärmeschutz eingehalten werden muss.
Fragen: Ist eine Produktionshalle als
Aufenthaltsraum anzusehen im Sinne der DIN 4108-2? Muss die Bodenplatte einer
Produktionshalle mit einer Innenraumtemperatur über 19°C durchgehend
wärmegedämmt werden?
ANTWORTEN vom
08.02.2008, Autor: Ernst Merkschien, Geschäftsführer e&u
energiebüro gmbh, Bielefeld
Mindestwärmeschutz
für Bodenplatte in Produktionshalle
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