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Aspekte:
EnEV 2007, Energieausweis, Nachweis, Verbrauch, Heizenergie,
Speicherheizung, Messung, Gesamtverbrauch, Bedarfs-Energieausweis
Problem + Praxis: Der Fragesteller ist
Energieberater in einem Stadtwerk. Er erstellt auch verbrauchsbasierte
Energieausweise für Gebäude. In der Praxis haben sich etliche Fragen ergeben in
Fällen, in den der erfasste Strom für Heizung und Haushalt nicht gesondert
gemessen werden.
Frage 1: Wie wird der Heizenergieverbrauch
erfasst bei Speicherheizungen mit getrennter Messung?
Es müsste dafür jeder Mieter im Abrechnungs-System der Stadtwerke einzeln
betrachtet werden, um den Gesamtverbrauch des Gebäudes zu ermitteln. Das würde
einen erhöhten Arbeitsaufwand bedeuten, der kosten- und wettbewerbsmäßig aus
Sicht des Fragestellers nicht zu vertreten wäre.
Frage 2: Wie soll die Ermittlung der
Heizenergieverbrauch des Gebäudes bei gemeinsamer Messung erfolgen, wenn
Haushalts- und Speicherheizungsstrom gemeinsam auf einem Zählwerk erfasst
werden? Sollte der Gesamtstrom des Gebäudes erfasst werden und im Energieausweis
der Vermerk erscheinen," der Energieverbrauchswert fällt auf Grund der nicht
möglichen Trennung des Haushalt- und Speicherheizstromes höher aus und ist nicht
mit Werten anderer Energieträger vergleichbar"? Oder sollte ein Mittel für den
Haushaltstrom angenommen werden und in der Berechnung dementsprechend
berücksichtigt werden? Oder sollte bei Stromheizungen, deren
Gesamt-Heizenergieverbrauch im Gebäude nicht erfasst werden kann, grundsätzlich
der Bedarfsausweis angeboten werden?
ANTWORT vom
12.11.2007, Autor: Michael Brieden-Segler, Geschäftsführer e&u
energiebüro gmbh, Bielefeld
Energieausweise
auf der Grundlage des Verbrauchs
(pdf)


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