Energieausweis und EnEV 2007

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Elektrische Fußbodentemperierung im EnEV-Nachweis

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Aspekte:
EnEV 2007, EnEV 2004, Anlagentechnik, Heizung, Heizungstechnik, Zusatzheizung, Fußbodenheizung, Fußbodentemperierung, Nachweis, Energieausweis, Berechnung

Problem + Praxis: Der Fragesteller kommt aus einem Betrieb, der u.a. auch elektrische Heizungen entwickelt. Sie überlegen ein System zur elektrischen Fußbodenheizung in ihr Programm mit aufzunehmen. Nach Meinung des Fragestellers unterscheidet die deutsche Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) zwischen Vollheizung und Zusatzheizung (beispielsweise aus Komfort-Gründen). Auch müssten seiner Meinung nach nur für Vollheizungen eine Wärmebedarfsrechnung erstellt werden und nicht für Zusatzheizungen. Den Fragesteller interessiert, ob diese Unterscheidung auch in anderen Ländern verordnet ist.

Frage: Gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) auch für Zusatzheizungen, beispielsweise wenn im Zuge einer Modernisierung eine elektrische Fußbodentemperierung als Zusatzheizung im Bad installiert wird? Muss die Zusatzheizung in der Nachweisberechnung für den Energieausweis berücksichtigt werden? Gibt es diese Unterscheidung auch in anderen Ländern?

ANTWORT vom 12.11.2007, Autor: Michael Brieden-Segler, Geschäftsführer e&u energiebüro gmbh, Bielefeld

Antwort Elektrische Fußbodentemperierung im EnEV-Nachweis (pdf, 3 Seiten)

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Kurzinfo: Energieausweis und EnEV 2007/2008 Merkblatt: Energie-Nachweise für Gebäude

Wichtige Hinweise: Dieses ist eine nichtamtliche EnEV-Fassung ohne Gewähr.

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© 1999-2007 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart