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Aspekte:
Energieausweis, EnEV 2007, Aussteller, Berechtigung, Wohnbestand, Verkauf,
Neuvermietung, Weiterbildung, Ausstellungsberechtigung, Datenbank, dena,
Registrierung
Problem + Praxis: Die Deutsche Energie-Agentur (dena), Berlin, bietet
auf Ihren Webseiten eine Datenbank an, in die sich Fachleute eintragen
lassen können, wenn sie nachweisen können, dass sie berechtigt sind
Energieausweise gemäß EnEV 2007 auszustellen. Ein Anbieter von
Weiterbildungskursen wandte sich an uns mit der Bitte die Problematik
aufzugreifen, dass Architekten und Ingenieure bei der Eintragung als
Zusatzqualifikation der Weiterbildung nicht nur Wohnbestand auswählen
dürfen, sondern nur die Weiterbildung für Wohn- und Nichtwohnbestand.
Fragen eines
Anbieters von Weiterbildungskursen:
"Die dena legt bei Überprüfung der Ausstellungsberechtigung für ihre
Ausstellerliste den § 21 Absatz 2 Punkt 2 sehr streng aus: Wer sich als
Architekt oder Ingenieur (Qualifikation 1) auf die Liste eintragen will, und
als Zusatzvoraussetzung (Qualifikation 2) eine Fortbildung angeben möchte,
der kann nur die Option "Fortbildung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude"
angeben. Die Möglichkeit, sich mit einer Fortbildung, die nur Wohngebäude
umfasst, für den Bereich "nur Wohngebäude" auf die Liste eintragen zu lassen
ist demnach für Architekten und Ingenieure nicht gegeben. Dies wird auch in
der Erläuterung zur Anmeldung noch einmal deutlich gemacht."
Nach Meinung
des Fragestellers geht diese Regelung jedoch am Ziel vorbei, da Sie von allen Architekten
und Ingenieuren, die Ausweise für Wohngebäude ausstellen wollen und keine
der anderen Zusatzvoraussetzungen erfüllen eine Fortbildung verlangt, die
auch die Nichtwohngebäude und damit die DIN V 18599 umfasst.
ANTWORT vom 08.10.2007, Autorin: Melita Tuschinski,
Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin in Stuttgart, Redaktion
EnEV-online.de
Berechtigung
Energieausweise im Bestand ausstellen
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