Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieausweise im Wohnbestand ausstellen -
Ausstellungs-Berechtigung durch Weiterbildung
 

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Kurzinfo: Energieausweise im Bestand ausstellen
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) bietet im Internet eine Datenbank für Aussteller von Energieausweisen an, in der sich ausstellungsberechtigte Fachleute präsentieren können. Dem Referenten eines Weiterbildungskurses für Architekten und Ingenieure fiel auf, dass sich ihre Absolventen der Kurse für „Energieberatung und EnEV im Wohnbestand“ nicht in die dena-Datenbank eintragen können, weil die entsprechende Qualifizierungs-Option nicht zur Verfügung stehe. Er wandte sich an die EnEV-online Redaktion mit der Bitte, eine mögliche Lösung zu finden.

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Probleme + Praxis: Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) fordert erstmals auch Energie-Nachweise, wenn ein Gebäude oder eine Nutzungseinheit verkauft oder neu vermietet wird. Diese Ausweise heißen „Energieausweis“. Auch große, öffentliche Dienstleistungsgebäude müssen nach dem Zeitplan der neuen EnEV einen Energieausweis aushängen, wenn sie von vielen Bürgern besucht werden. Neu ist auch, dass die EnEV 2007 für diese Energieausweise im Bestand bundesweit regelt, welche Fachleute berechtigt sind sie auszustellen.
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) bietet im Internet eine Datenbank für Aussteller von Energieausweisen an, in der sich ausstellungsberechtigte Fachleute präsentieren können. Dem Referenten eines Weiterbildungskurses für Architekten und Ingenieure fiel auf, dass sich ihre Absolventen der Kurse für „Energieberatung und EnEV im Wohnbestand“ nicht in die dena-Datenbank eintragen können, weil die entsprechende Qualifizierungs-Option nicht zur Verfügung stehe. Er wandte sich an die EnEV-online Redaktion mit der Bitte, eine mögliche Lösung zu finden.

Frage eines Anbieters von Weiterbildungskursen:
Die dena legt bei Überprüfung der Ausstellungsberechtigung für ihre Ausstellerliste den § 21 der EnEV 2007 „Ausstellungsberechtigung für bestehende Gebäude“, Absatz 2 Punkt 2 sehr streng aus: Wer sich als Architekt oder Ingenieur (Qualifikation 1) auf die Liste eintragen will, und als Zusatzvoraussetzung (Qualifikation 2) eine Fortbildung angeben möchte, der kann nur die Option "Fortbildung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude" angeben.

Die Möglichkeit, sich mit einer Fortbildung, die nur Wohngebäude umfasst, für den Bereich "nur Wohngebäude" in die dena-Liste sich eintragen zu lassen ist demnach für Architekten und Ingenieure nicht gegeben. Dies wird auch in der Erläuterung zur Anmeldung noch einmal deutlich gemacht.

Unserer Meinung nach geht diese Regelung jedoch am Ziel vorbei, da sie von allen Architekten und Ingenieuren, die Ausweise für Wohngebäude ausstellen wollen und keine der anderen Zusatzvoraussetzungen erfüllen, eine Fortbildung verlangt, die auch die Nichtwohngebäude und damit die DIN V 18599 umfasst. Wir bitten die EnEV-online Redaktion diese Situation zu prüfen und uns ihre Meinung mitzuteilen.

Antwort: 08.10.2007  - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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