Energieausweis und EnEV 2007

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Kurz-Info: Energieausweis und EnEV 2007 Seit wann gilt neue EnEV 2007?

Die neue Energieeinsparverordnung ist am 1. Oktober 2007 in Kraft getreten. Die alte EnEV 2004 galt bis einschließlich 30. September 2007.

 


- Alte EnEV 2004 ist außer Kraft getreten
Bis einschließlich 30. September 2007 galt noch die EnEV 2004, die am 2. Dezember 2004 im Bundesgesetzblatt verkündet worden war. Am 1. Oktober 2007 ist die EnEV 2004 außer Kraft getreten.

- Aussteller Energieausweise finden
Im EnEV-online Dienstleister-Verzeichnis können Sie Aussteller von Energieausweisen gemäß EnEV 2007 finden. Sie sind präsentiert nach der Art des Vorhabens und des Gebäudetyps:

  • Energieausweis für Neubau und Modernisierung - gemäß EnEV 2007 § 16 (1)

  • Energieausweis für Wohnbestand bei Verkauf und Neuvermietung - gemäß EnEV 2007 § 16 (2)

  • Energieausweis für Nicht-Wohnbestand bei Verkauf und Neuvermietung sowie als Aushang für große öffentliche Dienstleistungsgebäude - gemäß EnEV 2007 § 16 (2) und (3)
    Die präsentierten Aussteller haben selbst schriftlich erklärt, dass Sie berechtigt sind Energieausweise gemäß EnEV 2007 auszustellen. Die veröffentlichten Angaben beruhen auf den Informationen der jeweiligen Dienstleister. Wir übernehmen keine Haftung für deren Richtigkeit.
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    Aussteller von Energieausweisen gemäß EnEV 2007 finden

Publikationen und EnEV-Texte:
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INFO-Set EnEV: Energieausweis und neue EnEV 2007
|EnEV 2007: § 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart