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NEUBAU UND MODERNISIERUNG:
Energieausweise für Neubauten sowie für Modernisierungen im Bestand:
Der Eigentümer erhält den Energieausweis vom Architekten oder
Bauträger und muss ihn Behörden auf Verlangen vorlegen. Seit 1.
Oktober 2007 ist er Pflicht bei neuen
Bauanträgen.
VERKAUF UND NEUVERMIETUNG IM BESTAND:
Energieausweise für Bestandsgebäude samt möglichen
Modernisierungsempfehlungen bei Verkauf oder Neuvermietung:
Der Eigentümer muss
den Energieausweis von einem Ausstellungsberechtigten erstellen lassen und ihn
potentiellen Käufern oder Neumietern auf Verlangen zugänglich machen.
Der
Energieausweis wird verpflichtend:
- ab 1. Juli 2008 für Wohnbestand erbaut bis 31. Dezember 1965
- ab 1. Januar 2009 für Wohnbestand erbaut ab 01. Januar 1966
- ab 1. Juli 2009 für Nichtwohngebäude im Bestand.
Neuer Energieausweise gelten ebenfalls zehn Jahre ab dem jeweiligen
Ausstellungsdatum. Sie können bei Bedarf den potentiellen Käufern
oder Neumietern zugänglich gemacht werden:
- Energienachweise gemäß EnEV 2002 und EnEV 2004,
- Nachweise nach Wärmeschutzverordnung (WSVO 1995),
- Freiwillige Energieausweise von Gebietskörperschaften oder die
nach einheitlichen Regeln ausgestellt wurden,
- Energieausweise gemäß EnEV 2007 vom 25.04.2007.
AUSHANG ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSGEBÄUDE:
Öffentliche Energieausweise für große Dienstleistungsgebäude
mit über 1.000
Quadratmetern Nutzfläche und regem Publikumsverkehr:
Der Eigentümer muss den
Energieausweis von einem Berechtigten ausstellen lassen und ihn gut sichtbar
aushängen - verpflichtend ab 01. Juli 2009.
Neuer Energieausweise gelten ebenfalls zehn Jahre ab dem jeweiligen
Ausstellungsdatum. Sie können bei Bedarf den potentiellen Käufern
oder Neumietern zugänglich gemacht werden:
- Energienachweise gemäß EnEV 2002 und EnEV 2004,
- Nachweise nach Wärmeschutzverordnung (WSVO 1995),
- Freiwillige Energieausweise von Gebietskörperschaften oder die
nach einheitlichen Regeln ausgestellt wurden,
- Energieausweise gemäß EnEV 2007 vom 25.04.2007.
AUSSTELLER ENERGIEAUSWEISE FINDEN
Im EnEV-online Dienstleister-Verzeichnis können Sie Aussteller von
Energieausweisen gemäß EnEV 2007 finden. Sie sind präsentiert nach
der Art des Vorhabens und des Gebäudetyps:
- Energieausweis für Neubau und Modernisierung - gemäß EnEV 2007 §
16 (1)
- Energieausweis für Wohnbestand bei Verkauf und Neuvermietung - gemäß EnEV 2007 § 16 (2)
- Energieausweis für Nicht-Wohnbestand bei Verkauf und Neuvermietung
sowie als
Aushang für große öffentliche Dienstleistungsgebäude - gemäß EnEV 2007 §
16 (2) und (3)
Die präsentierten Aussteller haben selbst schriftlich erklärt, dass
Sie berechtigt sind Energieausweise gemäß EnEV 2007 auszustellen. Die veröffentlichten Angaben beruhen auf den Informationen der jeweiligen Dienstleister. Wir übernehmen keine Haftung für deren Richtigkeit.
|Aussteller
von Energieausweisen gemäß EnEV 2007 finden
Publikationen und EnEV-Texte:
|INFO-Set
EnEV: Energieausweis und neue EnEV 2007
|EnEV
2007: § 29 Übergangsvorschriften für Energieausweise und Aussteller

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