Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV 2007 Gibt es auch Ausnahmen von der EnEV?
Wer erteilt die Befreiungen in der Praxis?

- Gibt es auch Ausnahmen von der EnEV?
Für Baudenkmäler und besonders erhaltenswerte Gebäude ist erlaubt, dass man von den EnEV-Anforderungen abweicht, wenn die geforderten Maßnahmen das Erscheinungsbild beeinträchtigen würden oder der Aufwand unverhältnismäßig hoch wäre.

- Neue Technologien berücksichtigen
Die EnEV soll den technischen Fortschritt und die praktische Umsetzung durch Bauherrn nicht behindern. Die sogenannte "Technologieklausel" erlaubt den Landesbehörden auf Antrag auch Ausnahmen zu genehmigen, wenn die Ziele der EnEV durch andere Maßnahmen erreicht werden.
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EnEV 2007: § 24 Ausnahmen

- Welche Behörde befreit von den EnEV-Anforderungen?
Die „Härtefallklausel“ erlaubt den Landesbehörden Bauherren ggf. auf Antrag von den EnEV-Anforderungen zu befreien, wenn die Energiesparmaßnahmen nicht wirtschaftlich vertretbar sind, d.h. wenn sich die Kosten nicht in der üblichen Nutzungsdauer oder innerhalb einer angemessenen Frist amortisieren.

- Energieausweis auch für Baudenkmäler
Allerdings gibt es keine Befreiung von den Pflichten zum Energieausweis im Bestand samt Modernisierungsempfehlungen.
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EnEV 2007: § 25 Befreiungen

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Kurzinfo: Energieausweis und EnEV 2007/2008 Merkblatt: Energie-Nachweise für Gebäude

Wichtige Hinweise: Dieses ist eine nichtamtliche EnEV-Fassung ohne Gewähr.

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© 1999-2008 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart