Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV 2007 Was gilt für Verteilungseinrichtungen und Warmwasser?

- Anforderungen an Zentralheizungen
Die Eigentümer von Gebäuden müssen Zentralheizungen mit zentralen automatischen Einrichtungen zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie zur Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe in Abhängigkeit von der Außentemperatur oder einer anderen geeigneten Führungsgröße und der Zeit ausstatten.

- Nachrüstpflichten im Bestand
Wenn im Baubestand diese Ausstattungen fehlen, muss der Eigentümer sie nachrüsten. Bei Wasserheizungen, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen sind, gilt die Anforderung als erfüllt, wenn die Vorlauftemperatur des Nah- oder Fernwärmenetzes in Abhängigkeit von der Außentemperatur und der Zeit durch entsprechende Einrichtungen in der zentralen Erzeugungsanlage geregelt wird.

- Regelungen sind vorgeschrieben
Heizungstechnischen Anlagen mit Wasser als Wärmeträger müssen mit automatischen, raumweisen Regelung ausgestattet sein. Dies gilt nicht für Einzelheizgeräte für feste oder flüssige Brennstoffe. Mit Ausnahme von Wohngebäuden ist auch für Gruppen von Räumen gleicher Art und Nutzung eine Gruppenregelung erlaubt.

- Fußbodenheizung bis 1. Februar 2002
Fußbodenheizungen in Gebäuden, die vor dem 1. Februar 2002 eingebaut wurden, dürfen Regelungen zur raumweisen Anpassung der Wärmeleistung an die Heizlast erhalten. Im Baubestand muss der Eigentümer die Regelungen ggf. nachrüsten.

- Nachrüstpflichten bei Umwälzpumpen
In Zentralheizungen mit mehr als 25 Kilowatt Nennleistung müssen die Umwälzpumpen der Heizkreise bei Einbau und bei Ersetzung so ausgestattet sein, dass die elektrische Leistungsaufnahme dem betriebsbedingten Förderbedarf selbsttätig in mindestens drei Stufen angepasst wird, soweit für Heizkessel keine sicherheitstechnischen Bedenken entgegenstehen.
Zirkulationspumpen in Warmwasseranlagen müssen mit automatischer Ein- und Ausschaltung ausgestattet werden.

- Wärmeschutz der Leitungen gewährleisten
Wenn in einem Gebäude Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie von Armaturen eingebaut oder ersetzt werden, muss man sie gemäß den EnEV-Anforderungen wärmedämmen.

- Wärmeschutz Speicher gewährleisten
Wenn Warmwasserspeicher neu eingebaut oder ersetzt werden, müssen sie nach anerkannten Regeln der Technik gedämmt sein.

|EnEV 2007: § 14 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

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Kurzinfo: Energieausweis und EnEV 2007/2008 Merkblatt: Energie-Nachweise für Gebäude

Wichtige Hinweise: Dieses ist eine nichtamtliche EnEV-Fassung ohne Gewähr.

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© 1999-2008 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart