Energieausweis und EnEV 2007

.. Energieausweis und EnEV 2007 - Kurz-Info:
   HOME+AKTUELL
   ENERGIEAUSWEIS
   · SUCHEN 
 ·
KURZ-INFO
 
·
PRAXIS-DIALOG
 · ENEV 2007 - TEXT
 · PRAXIS-HILFEN
   EnEV 2004 Praxis
   WISSEN+PRAXIS
   KALENDER
   SOFTWARE
   DIENSTLEISTER
.
   SERVICE+DIALOG
   PRAXIS-HILFEN
   ENEV-NEWSLETTER
   PREMIUM-NEWS
   MEDIEN-SERVICE
   KONTAKT | PORTAL
   IMPRESSUM
Energieausweis und EnEV 2007 Was ist bei neuen Heizungen nach EnEV 2007 zu beachten?

- Nennleistung 4 bis 400 Kilowatt
Die EnEV fordert, dass nur Heizkessel für flüssige oder gasförmige Brennstoffe mit einer Nennleistung von vier bis 400 Kilowatt in Gebäuden mit CE-Kennzeichnung eingebaut werden gemäß der:
- entsprechenden deutschen Verordnung,
- entsprechenden EU-Richtlinie.

- CE-Kennzeichnung
Auch Heizkessel, die aus Geräten zusammengefügt sind, dürfen eingebaut werden, wenn die dazugehörigen Parameter aus den beiliegenden EG-Konformitätserklärungen beachtet werden.

- Erlaubte Heizkessel
Bei Gebäuden, deren Jahres-Primärenergiebedarf nicht den Anforderungen des Neubaus entsprechen muss, dürfen die oben genannten Heizkessel Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sein. Ausnahmen bilden bestehende Gebäude, die mehr als vier Monate jährlich beheizt werden, wenn ihr Jahres-Primärenergiebedarf die folgenden Höchstwert um maximal 40 Prozent überschreitet:
- Wohngebäude nach Anlage 1, Tabelle 1 sowie
- Nichtwohngebäude den Wert des Referenzgebäudes.

- Ausnahmen
Folgende Heizkessel benötigen keine CE-Kennzeichnung:
- einzeln produzierte Heizkessel,
- Heizkessel für marktunübliche Brennstoffe,
- Anlagen, mit denen nur das warme Wasser erhitzt wird,
- Küchenherde sowie Geräte die zur Beheizung aufgestellt werden,
   die jedoch auch Warmwasser liefern,
- Geräte mit einer Nennleistung unter 6 Kilowatt, die Warmwasserspeichersysteme
   mit Schwerkraftumlauf versorgen.

- Wärmeschutz beachten
Folgende Heizkessel dürfen nur eingebaut werden, wenn sie nach anerkannten Regeln der Technik wärmegedämmt sind:
- Nennleistung unter vier Kilowatt oder über 400 Kilowatt,
- Heizkessel gemäß dem oberen Absatz.

|EnEV 2007: § 13 Inbetriebnahme von Heizkesseln

Energieausweis + EnEV: Praxishilfen bestellen

|SUCHEN     |KURZ-INFO     |PRAXIS-DIALOG     |ENEV 2007 - TEXT    |PRAXIS-HILFEN     |IHRE FRAGEN

.
Kurzinfo: Energieausweis und EnEV 2007/2008 Merkblatt: Energie-Nachweise für Gebäude

Wichtige Hinweise: Dieses ist eine nichtamtliche EnEV-Fassung ohne Gewähr.

.

       Impressum

© 1999-2008 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart