Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV 2007 Wie bleibt die energetische Qualität im Bestand erhalten?

- Wärmeschutz Gebäudehülle
Während der gesamten Lebensdauer eines Gebäudes wird die Anlagentechnik üblicherweise des Öfteren erneuert. Damit auch sichergestellt ist, dass nicht eine minderwertigere Technik eingesetzt wird, fordert die EnEV, dass die energetische Qualität des Gebäudes nicht gemindert werden darf. Das bedeutet, dass weder die Anlagentechnik (die bei der Gesamtenergieeffizienz gemäß EnEV berücksichtigt wird, d.h. bei Nichtwohngebäuden auch die Kühlung und Raumlufttechnik) noch der Wärmeschutz der Außenbauteile verschlechtert wird.

- Anlagentechnik bei Wohn- und Nichtwohngebäuden
Betreiber von Anlagen, die den Energiebedarf im Gebäude senken und von der EnEV berücksichtigt werden, müssen darauf achten, diese Anlagen betriebsbereit zu halten und bestimmungsgemäß zu nutzen.

- Energiebedarfssenkende Anlagen betreiben und warten
Diese Klausel wurde auch im Hinblick auf innovative Anlage formuliert, die erneuerbare Energien nutzen. Wenn die Betreiber diese Anlagen jedoch nicht mehr weiter nutzen wollen, müssen sie dafür sorgen, dass eine andere Anlage oder Baumaßnahme die Energieeinsparung gewährleistet.

- Anlagentechnik richtig einstellen und regelmäßig warten
Damit die Energieeffizienz in Gebäuden erhalten bleibt, ist es wichtig, dass die Anlagentechnik nutzungsgerecht eingestellt ist und regelmäßig überprüft wird. Deshalb fordert die EnEV, dass die Betreiber von Heizungsanlagen sowie von Kühl- und Raumlufttechnik dafür sorgen, dass ihre wesentlichen Komponenten regelmäßig von entsprechenden Fachleuten gewartet werden.

|EnEV 2007: § 11 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität

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Kurzinfo: Energieausweis und EnEV 2007/2008 Merkblatt: Energie-Nachweise für Gebäude

Wichtige Hinweise: Dieses ist eine nichtamtliche EnEV-Fassung ohne Gewähr.

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© 1999-2008 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart