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Was bedeuten die einzelnen Begriffe der EnEV 2007? |
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Definitionen
Die neue EnEV unterteilt die Gebäude in Wohn- und Nichtwohngebäude.
Wohn-, Alten- und Pflegeheime sind z.B. Wohngebäude. Krankenhäuser
sind allerdings Nichtwohngebäude.
Kleine Gebäude
Bei kleinen Gebäuden mit einer Nutzfläche unter 50 Quadratmetern
(m²) muss nur der Wärmeschutz der Gebäudehülle nachgewiesen werden.
Sie benötigen auch keinen Energieausweis.
Baudenkmäler
Nach Landesrecht geschützte Gebäude oder Gebäudemehrheiten im
Bestand benötigen u.U. auch keinen Energieausweis.
Erneuerbare Energien
Die EnEV berücksichtigt als erneuerbare Energien die
Solareinstrahlung, Umweltwärme, Geothermie und Energie aus Biomasse.
Flächendefinitionen
Die Wohnfläche wird gemäß Wohnflächenverordnung, DIN-Normen oder
anerkannter Regeln der Technik berechnet.
|EnEV
2007: § 2 Begriffsbestimmungen

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