Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Nachweis nach EnEV 2007 für großflächigen Anbau aus dem Jahr 2009 an bestehendes Wohngebäude führen

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Kurzinfo:
Ein Diplom-Bauingenieur soll für einen eingeschossigen, 350 Quadratmeter (m²) großen Wohnhausanbau aus dem Frühjahr 2009 den Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) erbringen, damit der Eigentümer ihn beim Bauamt vorlegen kann. In dem Anbau wird die Heizung aus dem bestehenden Wohnhaus genutzt. Muss der Bauingenieur nach EnEV 2007 auch den Nachweis für den Jahres-Primärenergiebedarf erbringen oder genügt der Nachweis für den Wärmeschutz der Gebäudehülle?

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Chancen: Ein Diplom-Bauingenieur soll für einen eingeschossigen, großflächigen Wohnhausanbau aus dem Frühjahr 2009 den Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) erbringen, damit der Eigentümer ihn beim Bauamt vorlegen kann.

Praxis: Der Bauantrag für den Anbau hatte der Eigentümer bereits im Herbst Jahr 2007 eingereicht, als die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) galt. Es handelt sich um einen eingeschossigen, nicht unterkellerten Anbau von ca. 350 Kubikmeter (m³) umbauten Volumen. Die Außenwände bestehen aus 36.5 cm Poroton Plan T12, die Dachdämmung ist 200 mm hoch aus Isofloc und die Fenster weisen einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) Uw von 1,300 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/m²K) auf.
Die Heizungsanlage des bestehenden Wohnhauses wird in dem Anbau mit verwendet.

Probleme: Bei der Berechnung des Nachweises nach EnEV 2007 mit einer entsprechenden EnEV-Software hat der Fachmann als Grundlagen den Anbau mit Nutzung der vorhandenen Anlage des Altbaus angegeben. Die Software hat darauf automatisch als Heizung „Fernwärme“ angenommen. Obwohl der Anbau gute Dämmwerte aufweist (H’T liegt mit 0,377 W/m²K deutlich unter dem erlaubten Höchstwert HT max = 0,484 W/m²K) kann der Fachmann den Nachweis für den Jahres-Primärenergiebedarf Q``p nicht erbringen, denn (Q``p = 134,6 kWh/m² und der erlaubte Höchstwert liegt bei 124,6 kWh/m²).

Fragen: Muss der Bauingenieur nach EnEV 2007 auch den Nachweis für den Jahres-Primärenergiebedarf erbringen oder genügt der Nachweis für den Wärmeschutz der Gebäudehülle?

Antwort: 05.10.2011 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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